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Moderne Technik contra historisches Bauwerk? Zusammenspiel von Brandschutz und Denkmalschutz gefragt
Bei dem Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden waren sich alle Beteiligten einig, das Gebäude als einen Neubau mit allen heute gültigen Bauvorschriften zu betrachten (Sächsische Bauordnung). Dies setzte das Zusammenspiel aller brandschutztechnischen Vorkehrungen zur Umsetzung der Schutzziele des Baurechts voraus: Einbezogene Planer, Prüfinstitutionen, Bauaufsichtsbehörden, das Denkmalsamt, die Feuerwehr Dresden und die Stiftung Frauenkirche mussten ihre Arbeit koordinieren. Das Brandschutzkonzept war im Laufe des Baufortschritts immer wieder an die sich neu stellenden Gegebenheiten und Probleme anzupassen. Bei Beginn der Planung umfasste das Brandschutzkonzept nur Grundsätze des vorbeugenden baulichen Brandschutzes, wie beispielsweise: Brandmeldetechnik zur Früherkennung von Rauch, Brand-Risikoanalyse, Entrauchung, Feuerwiderstandsdauer der Bauteile oder Gestaltung der Rettungswege und Treppenräume. Mit der Weiterentwicklung der Planung der Frauenkirche und Erkenntnissen, die die archäologischen Arbeiten mit sich brachten, entstanden vielfältige Detaillösungen. Lösungen, über die sich die Feuerwehr, beteiligte Brandschutzdienststellen und Spezialbüros sowie die IPRO DRESDEN als Hauptplaner einigten. Um Ansaugsysteme nutzen zu können, waren deren Rohre in Hohlräumen bereits während des Rohbaus im Zuge des Versetzens des Mauerwerks zu installieren. Die Berufsfeuerwehr Dresden legte Wert darauf, dass der Überwachungsbereich der BMA auch das Innere der Orgel beinhaltet. Im Außenbauwerk sorgen Lamellenfenster und Lichtschächte für einen natürlichen Rauchabzug. Brennt es im Bereich der Emporen, gehen automatisch Fenster in den Außenwänden auf. Die hier gefundene Lösung hat Kompromisse erfordert: Denkmalpfleger haben Antriebe an den Fensterflügeln akzeptieren müssen. Die Fenster sind originalgetreu ausgeführt. In Baudenkmälern haben die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die vordergründig dem Personenschutz dienen, immer auch den Kulturgutschutz einzuschließen. Um für historische Bauten adäquate Brandschutzvorkehrungen ergreifen zu können, ist eine fortlaufende Zusammenarbeit erforderlich. Abstimmungen sind zu treffen, die auch Kompromisse und unkonventionelle Lösungen zulassen
Moderne Technik contra historisches Bauwerk? Zusammenspiel von Brandschutz und Denkmalschutz gefragt
Bei dem Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden waren sich alle Beteiligten einig, das Gebäude als einen Neubau mit allen heute gültigen Bauvorschriften zu betrachten (Sächsische Bauordnung). Dies setzte das Zusammenspiel aller brandschutztechnischen Vorkehrungen zur Umsetzung der Schutzziele des Baurechts voraus: Einbezogene Planer, Prüfinstitutionen, Bauaufsichtsbehörden, das Denkmalsamt, die Feuerwehr Dresden und die Stiftung Frauenkirche mussten ihre Arbeit koordinieren. Das Brandschutzkonzept war im Laufe des Baufortschritts immer wieder an die sich neu stellenden Gegebenheiten und Probleme anzupassen. Bei Beginn der Planung umfasste das Brandschutzkonzept nur Grundsätze des vorbeugenden baulichen Brandschutzes, wie beispielsweise: Brandmeldetechnik zur Früherkennung von Rauch, Brand-Risikoanalyse, Entrauchung, Feuerwiderstandsdauer der Bauteile oder Gestaltung der Rettungswege und Treppenräume. Mit der Weiterentwicklung der Planung der Frauenkirche und Erkenntnissen, die die archäologischen Arbeiten mit sich brachten, entstanden vielfältige Detaillösungen. Lösungen, über die sich die Feuerwehr, beteiligte Brandschutzdienststellen und Spezialbüros sowie die IPRO DRESDEN als Hauptplaner einigten. Um Ansaugsysteme nutzen zu können, waren deren Rohre in Hohlräumen bereits während des Rohbaus im Zuge des Versetzens des Mauerwerks zu installieren. Die Berufsfeuerwehr Dresden legte Wert darauf, dass der Überwachungsbereich der BMA auch das Innere der Orgel beinhaltet. Im Außenbauwerk sorgen Lamellenfenster und Lichtschächte für einen natürlichen Rauchabzug. Brennt es im Bereich der Emporen, gehen automatisch Fenster in den Außenwänden auf. Die hier gefundene Lösung hat Kompromisse erfordert: Denkmalpfleger haben Antriebe an den Fensterflügeln akzeptieren müssen. Die Fenster sind originalgetreu ausgeführt. In Baudenkmälern haben die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die vordergründig dem Personenschutz dienen, immer auch den Kulturgutschutz einzuschließen. Um für historische Bauten adäquate Brandschutzvorkehrungen ergreifen zu können, ist eine fortlaufende Zusammenarbeit erforderlich. Abstimmungen sind zu treffen, die auch Kompromisse und unkonventionelle Lösungen zulassen
Moderne Technik contra historisches Bauwerk? Zusammenspiel von Brandschutz und Denkmalschutz gefragt
Kölbl, Irene (author) / Wagner, Stefan (author)
Schadenprisma ; 14-18
2006
5 Seiten, 7 Bilder, 4 Quellen
Article (Journal)
German
Brandschutz - Moderne Technik contra historisches Bauwerk?
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