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Raumlufttechnische Geräte mit Funktionserhalt im Entrauchungsbetrieb
Das Thema Entrauchung mit raumlufttechnischen Anlagen wird ausführlich und kontrovers diskutiert. Es besteht bei den Nutzern ein verständliches Interesse, die ohnehin vorhandene Lüftungsanlage auch zur Entrauchung einzusetzen. Dem stehen technische und rechtliche Gegebenheiten entgegen. So bestehen zum einen Entrauchungsanlagen aus Sicherheitsprodukten, die eine Zulassung gemäß der Bauproduktenrichtlinie benötigen. Zum anderen sind die Volumenströme, die zur Entrauchung benötigt werden wesentlich höher, als die Volumenströme, die zur Belüftung erforderlich sind. Hinzu kommt, dass in den meisten Anlagen Brandschutzklappen Verwendung finden, die der Entrauchungsfunktion entgegen stehen. Insbesondere die Verkaufsstättenverordnung (VkV0) und die Industriebaurichtlinie (IndbauRL) lassen den Einsatz von Lüftungsanlagen zur Rauchabführung zu, wenn selbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkler) vorhanden sind. An diese Lüftungsanlagen werden allerdings keine besonderen Anforderungen hinsichtlich einer Temperaturbeständigkeit und/oder Mindestfunktionsdauer gestellt. Ein Betrieb der RLT-Anlage als Entrauchungsanlage ohne Verwendbarkeitsnachweis der verwendeten Produkte ist bis auf die oben beschriebenen Ausnahmen im Baurecht nicht vorgesehen und mit erheblichen juristischen Risiken verbunden, insbesondere wenn es hierdurch zum Schadensfall kommt. In diesem Fachbericht werden die Anforderungen und Lösungsansätze aufgezeigt, die notwendig sind, um mit raumlufttechnischen Zentralgeräten einen Funktionserhalt im Entrauchungsbetrieb sicherstellen zu können.
Raumlufttechnische Geräte mit Funktionserhalt im Entrauchungsbetrieb
Das Thema Entrauchung mit raumlufttechnischen Anlagen wird ausführlich und kontrovers diskutiert. Es besteht bei den Nutzern ein verständliches Interesse, die ohnehin vorhandene Lüftungsanlage auch zur Entrauchung einzusetzen. Dem stehen technische und rechtliche Gegebenheiten entgegen. So bestehen zum einen Entrauchungsanlagen aus Sicherheitsprodukten, die eine Zulassung gemäß der Bauproduktenrichtlinie benötigen. Zum anderen sind die Volumenströme, die zur Entrauchung benötigt werden wesentlich höher, als die Volumenströme, die zur Belüftung erforderlich sind. Hinzu kommt, dass in den meisten Anlagen Brandschutzklappen Verwendung finden, die der Entrauchungsfunktion entgegen stehen. Insbesondere die Verkaufsstättenverordnung (VkV0) und die Industriebaurichtlinie (IndbauRL) lassen den Einsatz von Lüftungsanlagen zur Rauchabführung zu, wenn selbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkler) vorhanden sind. An diese Lüftungsanlagen werden allerdings keine besonderen Anforderungen hinsichtlich einer Temperaturbeständigkeit und/oder Mindestfunktionsdauer gestellt. Ein Betrieb der RLT-Anlage als Entrauchungsanlage ohne Verwendbarkeitsnachweis der verwendeten Produkte ist bis auf die oben beschriebenen Ausnahmen im Baurecht nicht vorgesehen und mit erheblichen juristischen Risiken verbunden, insbesondere wenn es hierdurch zum Schadensfall kommt. In diesem Fachbericht werden die Anforderungen und Lösungsansätze aufgezeigt, die notwendig sind, um mit raumlufttechnischen Zentralgeräten einen Funktionserhalt im Entrauchungsbetrieb sicherstellen zu können.
Raumlufttechnische Geräte mit Funktionserhalt im Entrauchungsbetrieb
Kaup, Christoph (author)
HLH - Heizung, Lüftung, Klima, Haustechnik ; 58 ; 55-59
2007
5 Seiten, 9 Bilder
Article (Journal)
German
Brandschutz - Raumlufttechnische Geräte mit Funktionserhalt im Entrauchungsbetrieb
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