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Vergabe unterhalb der Schwellenwerte - Welche Risiken drohen?
Im Entsorgungsbereich spielen sich zahlreiche Vergaben, insbesondere Bauvergaben, unterhalb der Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibung ab. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müssen sich daher mit den Anforderungen an solche Ausschreibungen und den rechtlichen Risiken auseinandersetzen. Ob neben den Kommunen selbst auch kommunale Gesellschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts unterhalb der Schwellenwerte an das Vergaberecht gebunden sind, hängt von den teils sehr unübersichtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer ab. Ebenfalls unübersichtlich und sehr unterschiedlich sind die Regelungen der Bundesländer zu der Frage, bei welchen Wertgrenzen eine beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe zulässig ist. Zusätzlich sind - auch unterhalb der Schwellenwerte - europarechtliche Anforderungen zu beachten, insbesondere das Diskriminierungsverbot. Inwieweit gegen Vergaben unterhalb der Schwellenwerte Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten in Anspruch genommen werden kann, ist sehr umstritten, was dazu führt, dass die Praxis derzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Dies wird sich u.U. ändern, nachdem jetzt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte angedeutet hat, dass es Vergabestreitigkeiten wohl nicht als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten ansieht. In jedem Fall können zu Unrecht übergangene Bieter Schadensersatzansprüche geltend machen, wobei deren Darlegung im Einzelfall große Schwierigkeiten bereitet.
Vergabe unterhalb der Schwellenwerte - Welche Risiken drohen?
Im Entsorgungsbereich spielen sich zahlreiche Vergaben, insbesondere Bauvergaben, unterhalb der Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibung ab. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müssen sich daher mit den Anforderungen an solche Ausschreibungen und den rechtlichen Risiken auseinandersetzen. Ob neben den Kommunen selbst auch kommunale Gesellschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts unterhalb der Schwellenwerte an das Vergaberecht gebunden sind, hängt von den teils sehr unübersichtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer ab. Ebenfalls unübersichtlich und sehr unterschiedlich sind die Regelungen der Bundesländer zu der Frage, bei welchen Wertgrenzen eine beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe zulässig ist. Zusätzlich sind - auch unterhalb der Schwellenwerte - europarechtliche Anforderungen zu beachten, insbesondere das Diskriminierungsverbot. Inwieweit gegen Vergaben unterhalb der Schwellenwerte Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten in Anspruch genommen werden kann, ist sehr umstritten, was dazu führt, dass die Praxis derzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Dies wird sich u.U. ändern, nachdem jetzt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte angedeutet hat, dass es Vergabestreitigkeiten wohl nicht als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten ansieht. In jedem Fall können zu Unrecht übergangene Bieter Schadensersatzansprüche geltend machen, wobei deren Darlegung im Einzelfall große Schwierigkeiten bereitet.
Vergabe unterhalb der Schwellenwerte - Welche Risiken drohen?
Public procurement below EU procurement thresholds - imminent risks
Michels, Natalie (author) / Wichert, Friedrich (author)
2007
5 Seiten, 2 Quellen
Article (Journal)
German