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Reibschweißen von Verankerungen im Bauwesen
Nach einer ausführlichen Darstellung der rechtlichen Hintergründe des deutschen Bauwesens wird in diesem Beitrag auf die Geschichte des Reibschweißens im Bauwesen eingegangen. Sie ist gekennzeichnet durch den Bedarf einer kostengünstigen Verankerung von Stahl in Beton und durch die Problematik der bauaufsichtlichen Zulassung des Reibschweißens, bei der durch Verschiebung von Richtlinien-Kompetenzen und dem Vorhandensein verschiedener regelnder Elemente ein langer Weg durchlaufen werden musste bis es in die Zulassung aufgenommen wurde. Heute ist das Reibschweißen auch im Bauwesen ein anerkanntes Schweißverfahren. So hat es mittlerweile Einzug gehalten in die DIN 1045 (Stahl- und Spannbeton-Norm), die DIN 18800 (Stahlbaunorm), sowie in die DIN 4099 (Schweißen von Betonstahl) und zwar vom Betonstahldurchmesser unbegrenzt. Dennoch hält sich die Anwendung in Grenzen, so dass noch immer überkommene Fragen auf der Tagesordnung stehen. Ein häufiger Fehler ist, dass für Reibschweißen einfach die gleichen geringen Spannungen angenommen werden wie zum Beispiel beim wesentlich schlechtere MAG-Schweißen. Die Regelung in den Normen sieht immer noch wie die 1991 erschienene Zulassung vor, dass ein reibschweißender Betrieb einen Eignungsnachweis für Stahlbauten besitzen muss, sowie von gutachterlicher Seite fremdüberwacht sein muss. Bislang ist das Hauptanwendungsgebiet für Reibschweißen im Bauwesen nach wie vor die Verankerungstechnik. Lärmschutzwandverankerungen habe dabei die größte Bedeutung. Hier werden Verankerungen mit Gewindegrößen M12 bis M48 verschweißt. Ein weiteres Anwendungsgebiet sind Telleranker, eine Verankerung die bei gleichzeitiger Zugübertragung eine wasserabdichtende Funktion haben. Diese werden eingesetzt, wenn Kräfte jenseits einer Abdichtung eingeleitet werden sollen. Im Brückenbau ist dies zwischen Kappe und Überbau der Brücke. Außerdem werden Verankerungen für Masten bis Größe M56 im Reibschweißverfahren ausgeführt. In den Richtzeichnungen für Lärmschutzwände LS 1 und LS 2 ist nun für die Verbindung zwischen Nichtrostenden Stählen und Betonstählen das Reibschweißverfahren als einzig zugelassenes Verfahren für den Brückenbau gefordert.
Reibschweißen von Verankerungen im Bauwesen
Nach einer ausführlichen Darstellung der rechtlichen Hintergründe des deutschen Bauwesens wird in diesem Beitrag auf die Geschichte des Reibschweißens im Bauwesen eingegangen. Sie ist gekennzeichnet durch den Bedarf einer kostengünstigen Verankerung von Stahl in Beton und durch die Problematik der bauaufsichtlichen Zulassung des Reibschweißens, bei der durch Verschiebung von Richtlinien-Kompetenzen und dem Vorhandensein verschiedener regelnder Elemente ein langer Weg durchlaufen werden musste bis es in die Zulassung aufgenommen wurde. Heute ist das Reibschweißen auch im Bauwesen ein anerkanntes Schweißverfahren. So hat es mittlerweile Einzug gehalten in die DIN 1045 (Stahl- und Spannbeton-Norm), die DIN 18800 (Stahlbaunorm), sowie in die DIN 4099 (Schweißen von Betonstahl) und zwar vom Betonstahldurchmesser unbegrenzt. Dennoch hält sich die Anwendung in Grenzen, so dass noch immer überkommene Fragen auf der Tagesordnung stehen. Ein häufiger Fehler ist, dass für Reibschweißen einfach die gleichen geringen Spannungen angenommen werden wie zum Beispiel beim wesentlich schlechtere MAG-Schweißen. Die Regelung in den Normen sieht immer noch wie die 1991 erschienene Zulassung vor, dass ein reibschweißender Betrieb einen Eignungsnachweis für Stahlbauten besitzen muss, sowie von gutachterlicher Seite fremdüberwacht sein muss. Bislang ist das Hauptanwendungsgebiet für Reibschweißen im Bauwesen nach wie vor die Verankerungstechnik. Lärmschutzwandverankerungen habe dabei die größte Bedeutung. Hier werden Verankerungen mit Gewindegrößen M12 bis M48 verschweißt. Ein weiteres Anwendungsgebiet sind Telleranker, eine Verankerung die bei gleichzeitiger Zugübertragung eine wasserabdichtende Funktion haben. Diese werden eingesetzt, wenn Kräfte jenseits einer Abdichtung eingeleitet werden sollen. Im Brückenbau ist dies zwischen Kappe und Überbau der Brücke. Außerdem werden Verankerungen für Masten bis Größe M56 im Reibschweißverfahren ausgeführt. In den Richtzeichnungen für Lärmschutzwände LS 1 und LS 2 ist nun für die Verbindung zwischen Nichtrostenden Stählen und Betonstählen das Reibschweißverfahren als einzig zugelassenes Verfahren für den Brückenbau gefordert.
Reibschweißen von Verankerungen im Bauwesen
Schnabel, Winfried (author)
2006
8 Seiten, 6 Bilder
Conference paper
German
Wiley | 2012
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