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Überlegungen zur Partnerschaftlichkeit in der ÖNORM B 2110
Im Aufsatz sollen Möglichkeiten der partnerschaftlichen Abwicklung bei Hochbauprojekten untersucht werden und konkrete Empfehlungen für eine erfolgreiche Abwicklung von Abweichungen und den daraus resultierenden Mehrkostenforderungen dargestellt werden. Eine wesentliche Grundlage für partnerschaftliche Claimabwicklung ist die Einsicht der involvierten Personen, dass Claim Management nicht primär der Ergebnisverbesserung verlustreicher Baustellen, sondern der Durchsetzung berechtigter Forderungen - möglichst parallel zum Baufortschritt - dient. Die dargestellten Ausführungen belegen, dass zwar einerseits die Rahmenbedingungen und Ursachen der Leistungsänderungen und Leistungsstörungen im Bereich Hochbau andere sind als bei Infrastrukturporjekten, dass sich aber andererseits die Grundprinzipien und Eckpunkte der Partnerschaftlichkeit mit Hilfe des Partnerschaftsmodells sinnvoll und gut auch im Hochbau anwenden lassen. So kann allen Bauherren empfohlen werden zur Verbesserung der Abwicklung von Vertragsabweichungen folgende Punkte zu befolgen: Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen um den Großteil der Entscheidungen wieder auf der Baustelle treffen zu können (Entscheidungskompetenz für die operative Führungsebene); Einführung von regelmäßigen Partnerschaftssitzungen; Führen eines Protokolls mit entsprechender vertargsrechtlicher Bindung; definierte Konfliktlösungsmechanismen für den Fall der Nichteinigung; vertragliche Regelung betreffend Plananlauf und Planübergabe inkl. laufender Verfolgung der Planübergaben und Planverzüge; bauwirtschaftliche Schulung jener Mitarbeiter, die mit Vertragsabwicklung betraut sind. Durch Erfüllung dieser Punkte bleibt dann nur zu hoffen, dass es bei der Vertragsabwicklung vor allem von Abweichungen auch auf der zwischenmenschlichen Ebene bei der Zusammenarbeit passt. Denn auch noch so viele ausgeklügelte rechtliche Regelungen können die wichtigste Voraussetzung der partnerschaftlichen Abwicklung nicht erzwingen: das Vertrauen zwischen den handelnden Personen und das ehrliche Bemühen, die Baustelle zu aller Zufriedenheit entsprechend den vorgegebenen Qualitäts-, Kosten- und Terminzielen abzuwickeln.
Überlegungen zur Partnerschaftlichkeit in der ÖNORM B 2110
Im Aufsatz sollen Möglichkeiten der partnerschaftlichen Abwicklung bei Hochbauprojekten untersucht werden und konkrete Empfehlungen für eine erfolgreiche Abwicklung von Abweichungen und den daraus resultierenden Mehrkostenforderungen dargestellt werden. Eine wesentliche Grundlage für partnerschaftliche Claimabwicklung ist die Einsicht der involvierten Personen, dass Claim Management nicht primär der Ergebnisverbesserung verlustreicher Baustellen, sondern der Durchsetzung berechtigter Forderungen - möglichst parallel zum Baufortschritt - dient. Die dargestellten Ausführungen belegen, dass zwar einerseits die Rahmenbedingungen und Ursachen der Leistungsänderungen und Leistungsstörungen im Bereich Hochbau andere sind als bei Infrastrukturporjekten, dass sich aber andererseits die Grundprinzipien und Eckpunkte der Partnerschaftlichkeit mit Hilfe des Partnerschaftsmodells sinnvoll und gut auch im Hochbau anwenden lassen. So kann allen Bauherren empfohlen werden zur Verbesserung der Abwicklung von Vertragsabweichungen folgende Punkte zu befolgen: Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen um den Großteil der Entscheidungen wieder auf der Baustelle treffen zu können (Entscheidungskompetenz für die operative Führungsebene); Einführung von regelmäßigen Partnerschaftssitzungen; Führen eines Protokolls mit entsprechender vertargsrechtlicher Bindung; definierte Konfliktlösungsmechanismen für den Fall der Nichteinigung; vertragliche Regelung betreffend Plananlauf und Planübergabe inkl. laufender Verfolgung der Planübergaben und Planverzüge; bauwirtschaftliche Schulung jener Mitarbeiter, die mit Vertragsabwicklung betraut sind. Durch Erfüllung dieser Punkte bleibt dann nur zu hoffen, dass es bei der Vertragsabwicklung vor allem von Abweichungen auch auf der zwischenmenschlichen Ebene bei der Zusammenarbeit passt. Denn auch noch so viele ausgeklügelte rechtliche Regelungen können die wichtigste Voraussetzung der partnerschaftlichen Abwicklung nicht erzwingen: das Vertrauen zwischen den handelnden Personen und das ehrliche Bemühen, die Baustelle zu aller Zufriedenheit entsprechend den vorgegebenen Qualitäts-, Kosten- und Terminzielen abzuwickeln.
Überlegungen zur Partnerschaftlichkeit in der ÖNORM B 2110
Stempkowski, Rainer (author)
2007
20 Seiten, 1 Bild, 3 Quellen
Conference paper
German
Gegenüberstellung ÖNORM - DIN, DIN - ÖNORM
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Der Bauvertrag und die ÖNORM B 2110 : Anwendung und Umsetzung in der Praxis
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