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Passkontrolle fürs Zuhause. Der neue EU-Energieausweis definiert die Energieeffizienzklasse von Gebäuden
Die neue Gebäude-Richtlinie der Europäischen Union soll den Energiebedarf von Wohngebäuden, Bürohäusern, Einkaufszentren, Hotels und anderen Gewerbei-Immobilien transparent machen. Danach muss ein 'Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden' (EU-Energieausweis) verpflichtend vorgelegt werden. Darin enthalten ist als wichtigster Kennwert die so genannte 'Energiekennzahl', die darüber Aufschluss gibt, wieviel Energie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigt wird. Angegeben wird diese Kennzahl, die im Grunde genommen die thermische Qualität der Gebäudehülle beschreibt, in kWh/m2. Benötigt wird ein Energieausweis für alle Neubauten, Um- und Anbauten, die größer als 50 m2 sind. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing einer Bestandsimmobilie ist der Anbieter der Immobilie ebenfalls verpflichtet, dem zukünftigen Mieter oder Eigentümer einen Energieausweis vorzulegen. Im Energieausweis enthalten sind Informationen zu Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger. Für den EU-Energieausweis gibt es zwei Varianten, nämlich den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis geht vom baulichen Zustand des Hauses und der Haustechnik aus und erlaubt einen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis stellt den aktuellen Verbrauch der Nutzer bzw. Bewohner einer Immobilie dar und orientiert sich an einem Mittelwert. Es gelten ausführliche Bestimmungen für die Qualifikation und Aus- und Fortbildung der Experten, die einen Energieausweis erstellen dürfen. Aus österreichischer Sicht dürfen Baumeister, Zivilingenieure, technische Büros und deren Angestellte den EU-Energieausweis ausstellen. Im Sinne einer wettbewerbsfreundlichen Adaption wird in Österreich erwartet, dass auch Energieberater ohne Gewerbeschein Energieausweise erstellen dürfen. Für den bedarfsorientierten Energieausweis liegen erste Kostenschätzungen zwischen 200 EUR und 300 EUR; für den verbrauchsorientierte Energieausweis liegen die Schätzungen bei 50 EUR bis 150 EUR. Die Meinungen österreichische Experten zum neuen EU-Energieausweis divergieren deutlich beim Nicht-Wohnbau; bei den Wohngebäuden herrscht weitgehend Einigkeit.
Passkontrolle fürs Zuhause. Der neue EU-Energieausweis definiert die Energieeffizienzklasse von Gebäuden
Die neue Gebäude-Richtlinie der Europäischen Union soll den Energiebedarf von Wohngebäuden, Bürohäusern, Einkaufszentren, Hotels und anderen Gewerbei-Immobilien transparent machen. Danach muss ein 'Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden' (EU-Energieausweis) verpflichtend vorgelegt werden. Darin enthalten ist als wichtigster Kennwert die so genannte 'Energiekennzahl', die darüber Aufschluss gibt, wieviel Energie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigt wird. Angegeben wird diese Kennzahl, die im Grunde genommen die thermische Qualität der Gebäudehülle beschreibt, in kWh/m2. Benötigt wird ein Energieausweis für alle Neubauten, Um- und Anbauten, die größer als 50 m2 sind. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing einer Bestandsimmobilie ist der Anbieter der Immobilie ebenfalls verpflichtet, dem zukünftigen Mieter oder Eigentümer einen Energieausweis vorzulegen. Im Energieausweis enthalten sind Informationen zu Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger. Für den EU-Energieausweis gibt es zwei Varianten, nämlich den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis geht vom baulichen Zustand des Hauses und der Haustechnik aus und erlaubt einen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis stellt den aktuellen Verbrauch der Nutzer bzw. Bewohner einer Immobilie dar und orientiert sich an einem Mittelwert. Es gelten ausführliche Bestimmungen für die Qualifikation und Aus- und Fortbildung der Experten, die einen Energieausweis erstellen dürfen. Aus österreichischer Sicht dürfen Baumeister, Zivilingenieure, technische Büros und deren Angestellte den EU-Energieausweis ausstellen. Im Sinne einer wettbewerbsfreundlichen Adaption wird in Österreich erwartet, dass auch Energieberater ohne Gewerbeschein Energieausweise erstellen dürfen. Für den bedarfsorientierten Energieausweis liegen erste Kostenschätzungen zwischen 200 EUR und 300 EUR; für den verbrauchsorientierte Energieausweis liegen die Schätzungen bei 50 EUR bis 150 EUR. Die Meinungen österreichische Experten zum neuen EU-Energieausweis divergieren deutlich beim Nicht-Wohnbau; bei den Wohngebäuden herrscht weitgehend Einigkeit.
Passkontrolle fürs Zuhause. Der neue EU-Energieausweis definiert die Energieeffizienzklasse von Gebäuden
Gerstl, Sonja (author)
VEÖ Journal ; 14-18
2008
5 Seiten, 4 Bilder
Article (Journal)
German
Ausbildung (Bildungswesen) , Bauingenieurwesen , Energiebedarf , Energieberatung , Energieeffizienz , Energiepolitik , Energieträger , Energieverbrauch , EU-Richtlinie , Gebäude , Gebäudeheizung , Haustechnik , Heizungsanlage , Heizungstechnik , Kosten , Lüftung , Massivbauweise , Modernisierung , Österreich , Qualifikation , Wärmedämmung , Wärmeverlust , Warmwasserbereitung , Wettbewerb
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