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Brandschutz in gentechnischen Laboratorien. Sicherheitsstufen 3 und 4
Für die derzeit projektierten oder im Bau befindlichen gentechnischen Laboratorien der höchsten Sicherheitsstufen werden die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall festgelegt. Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten sowie die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. So ist bei einem Brandereignis auch der Raumabschluss zu gewährleisten. Dies bedeutet: Ein wesentlicher Druckanstieg ist zu verhindern, Rauchgase dürfen nicht an die Umwelt abgegeben oder müssen gefiltert werden. Die Unterdruckhaltung und damit die Lüftung muss aufrechterhalten werden. Die Brandbekämpfung darf zu keiner zusätzlichen Gefährdung der Einsatzkräfte der Feuerwehr führen. Für alle neu geplanten Laboratorien der Sicherheitsstufe 3 sind daher nachfolgende Fragestellungen zu beantworten: Welche Brandlasten (Art und Menge) befinden sich in dem Labor; Welche Gefahrstoffe (Art und Menge) existieren in dem Labor; Wie sind die Brandlasten und Gefahrstoffe verteilt; Welche Zündmöglichkeiten sind im Labor vorhanden; Wird mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten gearbeitet (wenn ja, welche Mengen sind vorhanden und wie sind diese im Labor gelagert): Welches Raumvolumen besitzt das Labor; Wie ist das Labor von weiteren Räumen abgetrennt; Wie ist die Lage des Labors; Bei der Planung der Löschanlagen ist Folgendes in Erwägung zu ziehen: Wassernebellöschanlagen; Eine automatische Auslösung mit einer Zweimelderabhängigkeit ist vorzusehen; Jeder Laborraum sollte separat angesteuert werden. Zwischen den Laboratorien sind mindestens dichte bauliche Trennungen sowie dichte und selbstschließende Türen erforderlich. Die Auslösung der Löschanlagen muss so schnell erfolgen, dass eine thermische Schädigung der HEPA-Filter ausgeschlossen werden kann. Der Wassereintrag in das Labor wird gegenüber konventionellen Sprinkleranlagen minimiert. Die Lüftungsanlagen können in Betrieb bleiben und weiter zuverlässig einen Unterdruck sicherstellen, wenn im Brandfall vor den HEPA-Filtern Wasserabscheideanlagen und ein Grobschmutzfilter angeordnet sind. Augenblicklich bietet die Planung einer Hochdruckwassernebellöschanlage die besten Voraussetzungen, um die brandschutztechnischen Schutzziele zu erfüllen.
Brandschutz in gentechnischen Laboratorien. Sicherheitsstufen 3 und 4
Für die derzeit projektierten oder im Bau befindlichen gentechnischen Laboratorien der höchsten Sicherheitsstufen werden die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall festgelegt. Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten sowie die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. So ist bei einem Brandereignis auch der Raumabschluss zu gewährleisten. Dies bedeutet: Ein wesentlicher Druckanstieg ist zu verhindern, Rauchgase dürfen nicht an die Umwelt abgegeben oder müssen gefiltert werden. Die Unterdruckhaltung und damit die Lüftung muss aufrechterhalten werden. Die Brandbekämpfung darf zu keiner zusätzlichen Gefährdung der Einsatzkräfte der Feuerwehr führen. Für alle neu geplanten Laboratorien der Sicherheitsstufe 3 sind daher nachfolgende Fragestellungen zu beantworten: Welche Brandlasten (Art und Menge) befinden sich in dem Labor; Welche Gefahrstoffe (Art und Menge) existieren in dem Labor; Wie sind die Brandlasten und Gefahrstoffe verteilt; Welche Zündmöglichkeiten sind im Labor vorhanden; Wird mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten gearbeitet (wenn ja, welche Mengen sind vorhanden und wie sind diese im Labor gelagert): Welches Raumvolumen besitzt das Labor; Wie ist das Labor von weiteren Räumen abgetrennt; Wie ist die Lage des Labors; Bei der Planung der Löschanlagen ist Folgendes in Erwägung zu ziehen: Wassernebellöschanlagen; Eine automatische Auslösung mit einer Zweimelderabhängigkeit ist vorzusehen; Jeder Laborraum sollte separat angesteuert werden. Zwischen den Laboratorien sind mindestens dichte bauliche Trennungen sowie dichte und selbstschließende Türen erforderlich. Die Auslösung der Löschanlagen muss so schnell erfolgen, dass eine thermische Schädigung der HEPA-Filter ausgeschlossen werden kann. Der Wassereintrag in das Labor wird gegenüber konventionellen Sprinkleranlagen minimiert. Die Lüftungsanlagen können in Betrieb bleiben und weiter zuverlässig einen Unterdruck sicherstellen, wenn im Brandfall vor den HEPA-Filtern Wasserabscheideanlagen und ein Grobschmutzfilter angeordnet sind. Augenblicklich bietet die Planung einer Hochdruckwassernebellöschanlage die besten Voraussetzungen, um die brandschutztechnischen Schutzziele zu erfüllen.
Brandschutz in gentechnischen Laboratorien. Sicherheitsstufen 3 und 4
Koch, Thomas (author)
Schadenprisma ; 24-27
2008
4 Seiten, 4 Bilder, 4 Quellen
Article (Journal)
German
Brandschutz - Brandschutz in gentechnischen Laboratorien
Online Contents | 2008
|TIBKAT | 1968
|Medienversorgung von Laboratorien. Zentrale und dezentrale Medienführung in Laboratorien
Tema Archive | 1999
|UB Braunschweig | 1968
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