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Wenn staatliche Regelungen auf private Bauherren trafen. Zur Geschichte des Bau- und Planungsrechts in der DDR
In der DDR ist privates Immobilienvermögen kaum neu entstanden, gleichwohl wurde im Jahr 1971 ein staatliches Programm zur Eigenheimförderung aufgelegt. Dies scheint auf den ersten Blick ungewöhnlich zu sein, wird doch oftmals der DDR-Wohnungsbau mit den sogenannten Plattenbauten gleichgesetzt. Neben den Plattenbauten im Massenwohnungsbau war ein staatliches Förderprogramm zur Errichtung von Eigenheimen, auch als individueller Wohnungsbau bezeichnet, Bestandteil des Wohnungsbauprogramms. Im Rahmen der Eigenheimförderung wurden von 1971 bis 1989/90 ca. 265.000 private Eigenheime neu gebaut. Diese Eigenheime spielen auf dem Immobilienmarkt gegenwärtig eine untergeordnete Rolle, doch zunehmend häufen sich Fragen zum Umgang mit diesen Bestandsimmobilien. Dies geschieht vor zweierlei Hintergründen: Zum einen gerät die Bewertung und Besteuerung von Grundvermögen im Zuge des geplanten Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit. Hierbei wird auch das in den neuen Ländern vor 1990 entstandene private Immobilienvermögen entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach aktuellen Verkehrswerten zu bewerten sein. Zum anderen ist in den neuen Ländern eine Ausweitung des Leerstands auf privaten Immobilienbesitz zu beobachten. Davon sind zunehmend Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen, besonders im ländlichen Bereich, aber auch in Klein- und Mittelstädten und Randlagen von Großstädten. Hier stehen Entscheidungen zum weiteren Umgang mit diesen Immobilien an. Die Kenntnis der bau- und planungsrechtlichen Zusammenhänge kann für die Bewertung dieser Immobilien und Entscheidungen zum künftigen Umgang hilfreich sein. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Eckpunkte des Bau- und Planungsrechts bei der Errichtung von Eigenheimen in der DDR durch private Bauherren.
Wenn staatliche Regelungen auf private Bauherren trafen. Zur Geschichte des Bau- und Planungsrechts in der DDR
In der DDR ist privates Immobilienvermögen kaum neu entstanden, gleichwohl wurde im Jahr 1971 ein staatliches Programm zur Eigenheimförderung aufgelegt. Dies scheint auf den ersten Blick ungewöhnlich zu sein, wird doch oftmals der DDR-Wohnungsbau mit den sogenannten Plattenbauten gleichgesetzt. Neben den Plattenbauten im Massenwohnungsbau war ein staatliches Förderprogramm zur Errichtung von Eigenheimen, auch als individueller Wohnungsbau bezeichnet, Bestandteil des Wohnungsbauprogramms. Im Rahmen der Eigenheimförderung wurden von 1971 bis 1989/90 ca. 265.000 private Eigenheime neu gebaut. Diese Eigenheime spielen auf dem Immobilienmarkt gegenwärtig eine untergeordnete Rolle, doch zunehmend häufen sich Fragen zum Umgang mit diesen Bestandsimmobilien. Dies geschieht vor zweierlei Hintergründen: Zum einen gerät die Bewertung und Besteuerung von Grundvermögen im Zuge des geplanten Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit. Hierbei wird auch das in den neuen Ländern vor 1990 entstandene private Immobilienvermögen entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach aktuellen Verkehrswerten zu bewerten sein. Zum anderen ist in den neuen Ländern eine Ausweitung des Leerstands auf privaten Immobilienbesitz zu beobachten. Davon sind zunehmend Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen, besonders im ländlichen Bereich, aber auch in Klein- und Mittelstädten und Randlagen von Großstädten. Hier stehen Entscheidungen zum weiteren Umgang mit diesen Immobilien an. Die Kenntnis der bau- und planungsrechtlichen Zusammenhänge kann für die Bewertung dieser Immobilien und Entscheidungen zum künftigen Umgang hilfreich sein. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Eckpunkte des Bau- und Planungsrechts bei der Errichtung von Eigenheimen in der DDR durch private Bauherren.
Wenn staatliche Regelungen auf private Bauherren trafen. Zur Geschichte des Bau- und Planungsrechts in der DDR
Richter, Birgit (author)
UPR - Umwelt- und Planungsrecht ; 28 ; 252-256
2008
5 Seiten, 1 Quelle
Article (Journal)
German
Wenn staatliche Regelungen auf private Bauherren trafen
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