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Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Biogasaufbereitung wirtschaftlich sinnvoll
Die Firma MT Biomethan in Zeven (www.mt-biomethan.com) bietet mit dem BCM-Verfahren (Lizenz DGE Wittenberg) eine effiziente Technik zur Aufbereitung von Biogas an. Das BCM-Verfahren arbeitet mit einer drucklosen Aminwäsche, die das Biogas in folgenden fünf Arbeitsschritten aufbereitet, bis es Erdgasqualität entspricht: (1) Entschwefelung, (2) Entfeuchtung, (3) drucklose Aminwäsche, (4) Biomethankühlung und -trocknung und (5) Regeneration der Waschflüssigkeit. Die Selektivität der Waschlösung führt zu einem minimalen Methanverlust (Methan im CO2-Abgas bezogen auf den Methangehalt im Rohbiogas) von <0,1 %. Die Wirtschaftlichkeit von Aufbereitungsverfahren ist von zwei wesentlichen Parametern abhängig: Zum einen von der zur Aufbereitung benötigten Primärenergie und zum anderen von den Methanverlusten während des Aufbereitungsprozesses. Derzeit bieten sich folgende drei, wirtschaftlich attraktive Nutzungsmöglichkeiten von aufbereitetem Biogas an: (1) Verstromung in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) an einem Ort, an dem sich auch die anfallende Wärme nutzen lässt (Vergütung gemäß EEG), (2) Übergabe an einen Gashändler, der das Gas als Beimischprodukt oder im Wärmemarkt (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) vermarktet und (3) Einsatz des Biomethans als Kraftstoff in umgerüsteten Fahrzeugen. Die wirtschaftlich entscheidenden Rahmenbedingungen für die Aufbereitung von Biogas und die anschließende Einspeisung von Biomethan sind in der GasNZV (Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung) beschrieben. Die wesentlichsten Eckpunkte lauten: (1) Die Investitionskosten der Einspeiseanlage werden zwischen dem Netzeinspeiser und dem Netzbetreiber hälftig aufgeteilt. (2) Die Kosten für den Betrieb der Einspeiseanlage hat der Netzbetreiber zu tragen. (3) Zahlung eines pauschalierten Entgelts für 'vermiedene Netzentgelte' durch den Netzbetreiber an den Netzeinspeiser in Höhe von 0,7 Ct/kWh. (4) Zahlung eines pauschalierten Entgelts für den 'Erweiterten Bilanzkreis' in Höhe von 0,1 Ct/kWh. (5) Die anfallenden Bilanzierungskosten und Netzentgelte werden nahezu durch 'vermiedene Netzentgelte' abgedeckt. (6) Die Einspeisung und die Verwertung des Gases müssen nicht zeitgleich stattfinden. Weitere gesetzliche Grundlagen zur Gasaufbereitung sind in der 'Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt' festgehalten.
Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Biogasaufbereitung wirtschaftlich sinnvoll
Die Firma MT Biomethan in Zeven (www.mt-biomethan.com) bietet mit dem BCM-Verfahren (Lizenz DGE Wittenberg) eine effiziente Technik zur Aufbereitung von Biogas an. Das BCM-Verfahren arbeitet mit einer drucklosen Aminwäsche, die das Biogas in folgenden fünf Arbeitsschritten aufbereitet, bis es Erdgasqualität entspricht: (1) Entschwefelung, (2) Entfeuchtung, (3) drucklose Aminwäsche, (4) Biomethankühlung und -trocknung und (5) Regeneration der Waschflüssigkeit. Die Selektivität der Waschlösung führt zu einem minimalen Methanverlust (Methan im CO2-Abgas bezogen auf den Methangehalt im Rohbiogas) von <0,1 %. Die Wirtschaftlichkeit von Aufbereitungsverfahren ist von zwei wesentlichen Parametern abhängig: Zum einen von der zur Aufbereitung benötigten Primärenergie und zum anderen von den Methanverlusten während des Aufbereitungsprozesses. Derzeit bieten sich folgende drei, wirtschaftlich attraktive Nutzungsmöglichkeiten von aufbereitetem Biogas an: (1) Verstromung in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) an einem Ort, an dem sich auch die anfallende Wärme nutzen lässt (Vergütung gemäß EEG), (2) Übergabe an einen Gashändler, der das Gas als Beimischprodukt oder im Wärmemarkt (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) vermarktet und (3) Einsatz des Biomethans als Kraftstoff in umgerüsteten Fahrzeugen. Die wirtschaftlich entscheidenden Rahmenbedingungen für die Aufbereitung von Biogas und die anschließende Einspeisung von Biomethan sind in der GasNZV (Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung) beschrieben. Die wesentlichsten Eckpunkte lauten: (1) Die Investitionskosten der Einspeiseanlage werden zwischen dem Netzeinspeiser und dem Netzbetreiber hälftig aufgeteilt. (2) Die Kosten für den Betrieb der Einspeiseanlage hat der Netzbetreiber zu tragen. (3) Zahlung eines pauschalierten Entgelts für 'vermiedene Netzentgelte' durch den Netzbetreiber an den Netzeinspeiser in Höhe von 0,7 Ct/kWh. (4) Zahlung eines pauschalierten Entgelts für den 'Erweiterten Bilanzkreis' in Höhe von 0,1 Ct/kWh. (5) Die anfallenden Bilanzierungskosten und Netzentgelte werden nahezu durch 'vermiedene Netzentgelte' abgedeckt. (6) Die Einspeisung und die Verwertung des Gases müssen nicht zeitgleich stattfinden. Weitere gesetzliche Grundlagen zur Gasaufbereitung sind in der 'Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt' festgehalten.
Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Biogasaufbereitung wirtschaftlich sinnvoll
Wünsche, Karsten (author)
ew - Elektrizitätswirtschaft ; 107 ; 20-22
2008
3 Seiten, 3 Bilder
Article (Journal)
German
Aktivkohlefilter , Amin , BHKW (Blockheizkraftwerk) , Biogas , Biogasproduktion , Biokraftstoff , CO2 , EE (erneuerbare Energie) , Energieeigenbedarf , Energiehandel , Energiewirtschaft (Ökonomie) , Entfeuchten , Entschwefelung , Erdgasfernleitung , Förderung (Subvention) , Funktion (Arbeitsweise) , Gasreinigung , Gasreinigungsanlage , Gasversorgung , Gasversorgungsanlage , Gesetz (Recht) , Hersteller , Investitionskosten , Konditionierung , Methan , Richtlinie , Schwefelwasserstoff , Vergütung (Verrechnung) , Verordnung (Vorschrift) , Wirtschaftlichkeit
Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz
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