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Mängelhaftung bis Strafrecht bei falscher Installation. Entwässerung von Sicherungsarmaturen
Seit Jahrzehnten ist für Wasserversorger, Planer, prüfende Sachverständige und Versicherer die unberücksichtigte Entwässerung bei der Installation von Trinkwasser-Trennstationen für Hydranten und Sprinkleranlagen ein brisantes Thema. Betriebs - und Löschwasseranlagen sind spätestens seit 2001 in der Regel nur noch über den freien Auslauf oder Nass-Trockenstationen mit dem Trinkwassernetz zu verbinden. Diese Sicherungsarmaturen verlangen bereits seit Jahrzehnten eine gefahrlose Entwässerung der maximal anfallenden Wassermengen. Die großen Volumenströme in der Löschwasserversorgung, meist zwischen 18 und 196 m3/h und für Sprinkleranlagen bis weit über 500 m3/h, bergen bereits in ihrer Verwendung ein hohes Risiko für Wert- und Sachgüter. Mögliche Schäden in Millionenhöhe sind dabei keine Utopie. Folgen aus der Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften beschäftigen häufig die Gerichte. Die Unkenntnis und Blauäugigkeit mancher beklagter Verantwortlicher ist für viele Richter unverständlich, denn die Entwässerung von Sicherungsarmaturen ist bereits seit Jahren in Vorschriften wie z. B. der DIN 1988 und der DIN 1986 thematisiert und umfassend abgehandelt worden.
Mängelhaftung bis Strafrecht bei falscher Installation. Entwässerung von Sicherungsarmaturen
Seit Jahrzehnten ist für Wasserversorger, Planer, prüfende Sachverständige und Versicherer die unberücksichtigte Entwässerung bei der Installation von Trinkwasser-Trennstationen für Hydranten und Sprinkleranlagen ein brisantes Thema. Betriebs - und Löschwasseranlagen sind spätestens seit 2001 in der Regel nur noch über den freien Auslauf oder Nass-Trockenstationen mit dem Trinkwassernetz zu verbinden. Diese Sicherungsarmaturen verlangen bereits seit Jahrzehnten eine gefahrlose Entwässerung der maximal anfallenden Wassermengen. Die großen Volumenströme in der Löschwasserversorgung, meist zwischen 18 und 196 m3/h und für Sprinkleranlagen bis weit über 500 m3/h, bergen bereits in ihrer Verwendung ein hohes Risiko für Wert- und Sachgüter. Mögliche Schäden in Millionenhöhe sind dabei keine Utopie. Folgen aus der Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften beschäftigen häufig die Gerichte. Die Unkenntnis und Blauäugigkeit mancher beklagter Verantwortlicher ist für viele Richter unverständlich, denn die Entwässerung von Sicherungsarmaturen ist bereits seit Jahren in Vorschriften wie z. B. der DIN 1988 und der DIN 1986 thematisiert und umfassend abgehandelt worden.
Mängelhaftung bis Strafrecht bei falscher Installation. Entwässerung von Sicherungsarmaturen
Götsch, Enrico (author)
HLH - Heizung, Lüftung, Klima, Haustechnik ; 60 ; 48-50
2009
3 Seiten, 7 Bilder, 10 Quellen
Article (Journal)
German
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