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Beleuchtung von Arbeitsstätten durch Dachoberlichter
Der Beitrag befasst sich mit der Beleuchtung von Arbeitsstätten, insbesondere mit natürlichem Tageslicht durch Dachoberlichter. Dazu werden sowohl die beleuchtungstechnischen Anforderungen durch den Gesetzgeber und andere Rechtsnormensetzer geschildert, als auch die normative Seite angesprochen. Neben den besonderen Vorteilen des Tageslichtes zu Beleuchtungszwecken wird die Planung der Beleuchtung mit Dachoberlichtern auch unter Zuhilfenahme von Faustformeln erläutert. Aus praktischen Überlegungen heraus hat es sich bewährt, Lichtkuppeln und Lichtbänder nur im Dachmittelbereich anzuordnen und den Bereich erhöhter Windsoglasten auf der Dachfläche, das sind z.B. beim Flachdach die Randstreifen von etwa 2 m Breite und die Eckbereiche, frei zu lassen. Auch wird bei Dachlichtbändern in der Regel das erste Binderfeld frei gelassen, um aufwändige Attikaanschlüsse oder kostenträchtige Wechsel zu vermeiden. Um die Anschluss- und Detailarbeiten sachgemäß durchführen zu können und um den Wasserablauf nicht zu behindern, ist ein Mindestabstand zwischen Lichtkuppeln, Lichtbändern einschließlich Rauchabzugsgeräten und anderen Bauteilen von wenigstens 50 cm (besser 100 cm) einzuhalten. Abschließend werden im Beitrag noch neue EDV-technische Planungstools vorgestellt.
Beleuchtung von Arbeitsstätten durch Dachoberlichter
Der Beitrag befasst sich mit der Beleuchtung von Arbeitsstätten, insbesondere mit natürlichem Tageslicht durch Dachoberlichter. Dazu werden sowohl die beleuchtungstechnischen Anforderungen durch den Gesetzgeber und andere Rechtsnormensetzer geschildert, als auch die normative Seite angesprochen. Neben den besonderen Vorteilen des Tageslichtes zu Beleuchtungszwecken wird die Planung der Beleuchtung mit Dachoberlichtern auch unter Zuhilfenahme von Faustformeln erläutert. Aus praktischen Überlegungen heraus hat es sich bewährt, Lichtkuppeln und Lichtbänder nur im Dachmittelbereich anzuordnen und den Bereich erhöhter Windsoglasten auf der Dachfläche, das sind z.B. beim Flachdach die Randstreifen von etwa 2 m Breite und die Eckbereiche, frei zu lassen. Auch wird bei Dachlichtbändern in der Regel das erste Binderfeld frei gelassen, um aufwändige Attikaanschlüsse oder kostenträchtige Wechsel zu vermeiden. Um die Anschluss- und Detailarbeiten sachgemäß durchführen zu können und um den Wasserablauf nicht zu behindern, ist ein Mindestabstand zwischen Lichtkuppeln, Lichtbändern einschließlich Rauchabzugsgeräten und anderen Bauteilen von wenigstens 50 cm (besser 100 cm) einzuhalten. Abschließend werden im Beitrag noch neue EDV-technische Planungstools vorgestellt.
Beleuchtung von Arbeitsstätten durch Dachoberlichter
Lighting of work places by rooflights
Cornelius, Wolfgang (author)
Stahlbau ; 78 ; 342-348
2009
7 Seiten, 7 Bilder, 3 Tabellen, 10 Quellen
Article (Journal)
German
Beleuchtung von Arbeitsstätten durch Dachoberlichter
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