A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Der Beitrag der städtebaulichen Verträge zur Lösung von städtebaulichen Problemen des Lärmschutzes
Das BauGB (Baugesetzbuch) ist - jedenfalls seit den Novellen 19931 und 19982 - von der Vorstellung geprägt, dass kooperative Instrumente zum regulären Bestand des Instrumentariums gehören. Der Gesetzgeber hat eine verblüffend kurze Regelung getroffen indem er in § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB bestimmt: Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Was § 11 BauGB ansonsten regelt, sind Beispiele, die der Gesetzgeber benennt; so vor allem § 11 Abs. 1 Satz 2. Das gilt auch für die Folgelastenregelung in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB, die eine gefestigte Rechtsprechung ins Gesetz übernimmt. Durch Verträge werden städtebauliche Anliegen vorbereitet oder umgesetzt. Verträge schaffen keine eigenständigen Normen, die gesetzliche Regelungen verdrängen. Wohl aber sind sie geeignet, fehlende oder unzureichende Regelungen einer städtebaulichen Ordnung im vertraglichen Wege zu substituieren. Und sie erlauben zum Beispiel auch, die Inanspruchnahme von Rechten namentlich durch einen Bebauungsplan durch vorweg getroffene Vereinbarungen zu modifizieren, mit Auflagen und Bedingungen zu versehen. Die in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB genannten Fälle enthalten dafür ein gutes Anschauungsmaterial.
Der Beitrag der städtebaulichen Verträge zur Lösung von städtebaulichen Problemen des Lärmschutzes
Das BauGB (Baugesetzbuch) ist - jedenfalls seit den Novellen 19931 und 19982 - von der Vorstellung geprägt, dass kooperative Instrumente zum regulären Bestand des Instrumentariums gehören. Der Gesetzgeber hat eine verblüffend kurze Regelung getroffen indem er in § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB bestimmt: Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Was § 11 BauGB ansonsten regelt, sind Beispiele, die der Gesetzgeber benennt; so vor allem § 11 Abs. 1 Satz 2. Das gilt auch für die Folgelastenregelung in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB, die eine gefestigte Rechtsprechung ins Gesetz übernimmt. Durch Verträge werden städtebauliche Anliegen vorbereitet oder umgesetzt. Verträge schaffen keine eigenständigen Normen, die gesetzliche Regelungen verdrängen. Wohl aber sind sie geeignet, fehlende oder unzureichende Regelungen einer städtebaulichen Ordnung im vertraglichen Wege zu substituieren. Und sie erlauben zum Beispiel auch, die Inanspruchnahme von Rechten namentlich durch einen Bebauungsplan durch vorweg getroffene Vereinbarungen zu modifizieren, mit Auflagen und Bedingungen zu versehen. Die in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB genannten Fälle enthalten dafür ein gutes Anschauungsmaterial.
Der Beitrag der städtebaulichen Verträge zur Lösung von städtebaulichen Problemen des Lärmschutzes
Krautzberger, Michael (author)
UPR - Umwelt- und Planungsrecht ; 29 ; 213-216
2009
4 Seiten, 27 Quellen
Article (Journal)
German
Der Beitrag der städtebaulichen Verträge zur Lösung von städtebaulichen Problemen des Lärmschutzes
Online Contents | 2009
|Die neuen städtebaulichen Verträge
Online Contents | 1996
|Praktische Probleme der Städtebaulichen Verträge nach S 11 BauGB
Online Contents | 1998
|Raumplanung: Die Lösung? Zu den neuesten städtebaulichen Rezepten
Taylor & Francis Verlag | 1989
|