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Die Nebenpflichten nicht vernachlässigen. Gewährleistungshaftung bei Planungs- und Ausführungsfehlern von Abgasanlagen
Seit der Einfuhrung der Brennwerttechnik fur die Wärmeerzeugung ist im Wohnungsbau - und hier insbesondere im Bereich der Ein- und Zweifamilienhauser - zu beobachten, dass die erforderlichen Abgasleitungen sehr häufig willkürlich in die Hauskonstruktion integriert werden. Wiederkehrend begründet wird dies u.a. mit den geringen Abgastemperaturen. Für Abgasanlagen, egal ob Abgasleitungen aus Kunststoff oder Schornsteine für feste Brennstoffe, also unabhängig von der jeweiligen Abgastemperatur, gibt es in den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen und Normungen sehr eindeutige Aussagen zur Installation. Aufgrund der weitreichenden Gewährleistungshaftung des Fachplaners und Fachunternehmers, die bekanntlich gesamtschuldnerisch dem Auftraggeber haften, ist daher von beiden (Planer und Ausführender) zu beachten, dass jedwede Mängel bei der Erbringung der hier untersuchten Leistung zu vermeiden sind. In der Rechtssprechung ist im Übrigen auch entschieden, dass bei vorsätzlicher Abweichung des Unternehmers von im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Qualitätsanforderungen eine Haftung wegen Arglist angenommen wird. Die Folge: Der Haftungszeitraum verlängert sich deutlich. Von bauseitigen Schachtlösungen ist daher dringend abzuraten. Vielmehr ist sowohl der Planer als auch der ausführende Betrieb gehalten, sich an die von der Industrie entwickelten Komplettsysteme zu halten. Den Beitrag finden Sie unter 'Die Nebenpflichten nicht vernachlässigen' mit zusätzlichen Beispielen im Internet unter www.tab.de.
Die Nebenpflichten nicht vernachlässigen. Gewährleistungshaftung bei Planungs- und Ausführungsfehlern von Abgasanlagen
Seit der Einfuhrung der Brennwerttechnik fur die Wärmeerzeugung ist im Wohnungsbau - und hier insbesondere im Bereich der Ein- und Zweifamilienhauser - zu beobachten, dass die erforderlichen Abgasleitungen sehr häufig willkürlich in die Hauskonstruktion integriert werden. Wiederkehrend begründet wird dies u.a. mit den geringen Abgastemperaturen. Für Abgasanlagen, egal ob Abgasleitungen aus Kunststoff oder Schornsteine für feste Brennstoffe, also unabhängig von der jeweiligen Abgastemperatur, gibt es in den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen und Normungen sehr eindeutige Aussagen zur Installation. Aufgrund der weitreichenden Gewährleistungshaftung des Fachplaners und Fachunternehmers, die bekanntlich gesamtschuldnerisch dem Auftraggeber haften, ist daher von beiden (Planer und Ausführender) zu beachten, dass jedwede Mängel bei der Erbringung der hier untersuchten Leistung zu vermeiden sind. In der Rechtssprechung ist im Übrigen auch entschieden, dass bei vorsätzlicher Abweichung des Unternehmers von im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Qualitätsanforderungen eine Haftung wegen Arglist angenommen wird. Die Folge: Der Haftungszeitraum verlängert sich deutlich. Von bauseitigen Schachtlösungen ist daher dringend abzuraten. Vielmehr ist sowohl der Planer als auch der ausführende Betrieb gehalten, sich an die von der Industrie entwickelten Komplettsysteme zu halten. Den Beitrag finden Sie unter 'Die Nebenpflichten nicht vernachlässigen' mit zusätzlichen Beispielen im Internet unter www.tab.de.
Die Nebenpflichten nicht vernachlässigen. Gewährleistungshaftung bei Planungs- und Ausführungsfehlern von Abgasanlagen
Stohlmann, F.W. (author)
Technik am Bau ; 40 ; 44-48
2009
5 Seiten, 7 Bilder, 1 Quelle
Article (Journal)
German
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