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Lohn- und Umsatzsteuerpflicht bei Auslösungen
Im Baugewerbe ist es üblich, dass bei einer Auswärtstätigkeit Auslösungen gezahlt werden. Nach dem BRTV (Bundesrahmentarifvertrag) für das Baugewerbe ist als Auslösung ein Betrag in Höhe von 34,50 EUR pro Tag vorgesehen (§ 7 BRTV). Soweit der Arbeitnehmer in einer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten ordnungsgemäßen Unterkunft übernachtet, kann der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen 6,50 EUR für jede Übernachtung einbehalten. Im Beitrag wird diese Regelung in Bezug auf deren steuerliche Einordnung näher dargestellt.
Lohn- und Umsatzsteuerpflicht bei Auslösungen
Im Baugewerbe ist es üblich, dass bei einer Auswärtstätigkeit Auslösungen gezahlt werden. Nach dem BRTV (Bundesrahmentarifvertrag) für das Baugewerbe ist als Auslösung ein Betrag in Höhe von 34,50 EUR pro Tag vorgesehen (§ 7 BRTV). Soweit der Arbeitnehmer in einer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten ordnungsgemäßen Unterkunft übernachtet, kann der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen 6,50 EUR für jede Übernachtung einbehalten. Im Beitrag wird diese Regelung in Bezug auf deren steuerliche Einordnung näher dargestellt.
Lohn- und Umsatzsteuerpflicht bei Auslösungen
Wohlfarth, Lars (author)
2009
2 Seiten
Article (Journal)
German
Umsatzsteuerpflicht von Vermittlungsprovisionen: Paradigmenwechsel mit weitreichenden Konsequenzen
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