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Beteiligter Sachverstand hält Gewinnungsabfallverordnung schlank
Die EU-Bergbauabfallrichtlinie war bis zum 30. April 2008 in nationales Recht umzusetzen. Etwas verspätet tritt am 16. Juli 2009 die Gewinnungsabfallsverordnung (GewinnungsAbfV) als Artikel 2 der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27. April 2009 (BGBl. I S.900) in Kraft. Vorgenommen wird dazu im Beitrag eine Analyse und Darstellung der praktischen Auswirkungen für Betriebe zur Gewinnung von Fest- und Lockergesteinen. Inhaltliche Schwerpunkte sind: (1) der Anwendungsbereich und die Abgrenzung der GewinnungsAbfV, (2) die Klärung des Abfallbegriffs, (3) die Aufstellung eines Abfallwirtschaftsplans sowie der (4) Stabilitätsnachweis bei der Verwertung von Gewinnungsabfällen. Mit der Gewinnungsabfallverordnung hat der deutsche Verordnungsgeber ein überschaubares Regelwerk geschaffen, das sich weitestgehend auf die Umsetzung der europäischen Mindestanforderungen beschränkt. In der Praxis werden jedoch viele Betriebe der Branche Fest- und Lockergestein zusätzlichen Aufwand zur Umsetzung der Gewinnungsabfallverordnung nur dadurch vermeiden können, dass sie durch ein geeignetes Stoffstrommanagement der Entstehung von Gewinnungsabfällen vorbeugen.
Beteiligter Sachverstand hält Gewinnungsabfallverordnung schlank
Die EU-Bergbauabfallrichtlinie war bis zum 30. April 2008 in nationales Recht umzusetzen. Etwas verspätet tritt am 16. Juli 2009 die Gewinnungsabfallsverordnung (GewinnungsAbfV) als Artikel 2 der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27. April 2009 (BGBl. I S.900) in Kraft. Vorgenommen wird dazu im Beitrag eine Analyse und Darstellung der praktischen Auswirkungen für Betriebe zur Gewinnung von Fest- und Lockergesteinen. Inhaltliche Schwerpunkte sind: (1) der Anwendungsbereich und die Abgrenzung der GewinnungsAbfV, (2) die Klärung des Abfallbegriffs, (3) die Aufstellung eines Abfallwirtschaftsplans sowie der (4) Stabilitätsnachweis bei der Verwertung von Gewinnungsabfällen. Mit der Gewinnungsabfallverordnung hat der deutsche Verordnungsgeber ein überschaubares Regelwerk geschaffen, das sich weitestgehend auf die Umsetzung der europäischen Mindestanforderungen beschränkt. In der Praxis werden jedoch viele Betriebe der Branche Fest- und Lockergestein zusätzlichen Aufwand zur Umsetzung der Gewinnungsabfallverordnung nur dadurch vermeiden können, dass sie durch ein geeignetes Stoffstrommanagement der Entstehung von Gewinnungsabfällen vorbeugen.
Beteiligter Sachverstand hält Gewinnungsabfallverordnung schlank
Collisy, Markus (author)
Steinbruch und Sandgrube ; 102 ; 24-27
2009
4 Seiten
Article (Journal)
German
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