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Altbergbau und Bauleitplanung: Der Umgang mit den Hinterlassenschaften des Bergbaus früher - heute - morgen?
In Bergbauregionen, wie z.B. dem dicht besiedelten Ruhrgebiet, ist der Untergrund häufig durch tagesnahe Grubenbaue oder ehemalige Tagesöffnungen des Bergbaus im Bereich eines Grundstücks beeinträchtigt. Wurde der Bergbau früher außerhalb von Städten und Wohngebieten betrieben, kam es nach Einstellung des Bergbaus durch den wachsenden Platzbedarf zu einer Ausweitung der Bebauung vom Stadtkern aus auf umliegende Flächen - ohne Rücksicht auf ehemalige Abbaugebiete. Diese Entwicklung stellt insbesondere die Stadtplaner vor große Herausforderungen. Um hier eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten, ist das Verfahren der Bauleitplanung in den letzten Jahrzehnten immer wieder dem aktuellen Kenntnisstand angepasst worden. Mit Einführung des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 wurde das Verfahren der Bauleitplanung bundesweit einheitlich geregelt. Die Träger öffentlicher Belange, und somit auch die Bergbehörden, werden dabei heute schon frühzeitig in die Planungen mit einbezogen. Bergbehörden und Bergwerkseigentümer ermitteln die Einwirkungsbereiche des Altbergbaus, die dann im Bebauungsplan als Restriktionsgebiete ausgewiesen werden. Durch die Verschiebung der Problematik des Altbergbaus vom Bauleitplanverfahren ins Baugenehmigungsverfahren wurden in der Vergangenheit aus Unkenntnis häufig Grundstücke als Bauland ausgewiesen, ohne die vorher erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Das Problembewusstsein für die Folgen des Altbergbaus generell und für geeignete Sicherungsmaßnahmen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten jedoch allmählich entwickelt. Heute berücksichtigen immer mehr Kommunen diese Erkenntnisse bei der Ausweisung von Baugebieten.
Altbergbau und Bauleitplanung: Der Umgang mit den Hinterlassenschaften des Bergbaus früher - heute - morgen?
In Bergbauregionen, wie z.B. dem dicht besiedelten Ruhrgebiet, ist der Untergrund häufig durch tagesnahe Grubenbaue oder ehemalige Tagesöffnungen des Bergbaus im Bereich eines Grundstücks beeinträchtigt. Wurde der Bergbau früher außerhalb von Städten und Wohngebieten betrieben, kam es nach Einstellung des Bergbaus durch den wachsenden Platzbedarf zu einer Ausweitung der Bebauung vom Stadtkern aus auf umliegende Flächen - ohne Rücksicht auf ehemalige Abbaugebiete. Diese Entwicklung stellt insbesondere die Stadtplaner vor große Herausforderungen. Um hier eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten, ist das Verfahren der Bauleitplanung in den letzten Jahrzehnten immer wieder dem aktuellen Kenntnisstand angepasst worden. Mit Einführung des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 wurde das Verfahren der Bauleitplanung bundesweit einheitlich geregelt. Die Träger öffentlicher Belange, und somit auch die Bergbehörden, werden dabei heute schon frühzeitig in die Planungen mit einbezogen. Bergbehörden und Bergwerkseigentümer ermitteln die Einwirkungsbereiche des Altbergbaus, die dann im Bebauungsplan als Restriktionsgebiete ausgewiesen werden. Durch die Verschiebung der Problematik des Altbergbaus vom Bauleitplanverfahren ins Baugenehmigungsverfahren wurden in der Vergangenheit aus Unkenntnis häufig Grundstücke als Bauland ausgewiesen, ohne die vorher erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Das Problembewusstsein für die Folgen des Altbergbaus generell und für geeignete Sicherungsmaßnahmen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten jedoch allmählich entwickelt. Heute berücksichtigen immer mehr Kommunen diese Erkenntnisse bei der Ausweisung von Baugebieten.
Altbergbau und Bauleitplanung: Der Umgang mit den Hinterlassenschaften des Bergbaus früher - heute - morgen?
Clostermann, Michael (author)
2009
11 Seiten, 7 Bilder
Conference paper
German
Bauplanung , Raumplanung , Standort , Altlasten , Bergbau , Genehmigung , Risiko , Hohlraum , Standsicherheit , Baugrund
British Library Online Contents | 1999
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