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Das Ende der Misch-Entwässerung. Neues Wasserhaushaltsgesetz
Mit Einführung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), das am 01.03.2010 in Kraft tritt, steht die Mischkanalisation in Frage, denn der § 55 Abs. 2 des WHG verbietet die Vermischung von Niederschlags- und Schmutzwasser. Es ist zwar völlig unrealistisch, dass bestehende Mischkanalisationen ad hoc außer Betrieb genommen werden müssen, das Vermischungsverbot bedeutet aber zweifellos, dass ab sofort keine neuen Mischkanalisationen mehr geplant oder gebaut werden dürfen. Ob vorhandene sanierungsbedürftige Leitungen noch einmal funktionsgleich erneuert werden dürfen, ist eine Frage, die noch geklärt werden muss. Akut werden diese Fragen bei der Genehmigung neuer Anlagen, aber auch dort, wo Grundstücksentwässerungssysteme aufgrund vorhandener Schäden oder aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften zur Sanierung anstehen. Für den beratenden Fachingenieur auf dem Grundstück bedeutet die Situation, dass er vor Festlegung eines Sanierungskonzepts unbedingt eine verbindliche Aussage des Abwasserbeseitigungspflichtigen einholen muss, die für den Grundstückseigentümer Rechts- und Investitionssicherheit schafft. Sonst setzt er sich dem Risiko einer fehlerhaften Beratung aus.
Das Ende der Misch-Entwässerung. Neues Wasserhaushaltsgesetz
Mit Einführung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), das am 01.03.2010 in Kraft tritt, steht die Mischkanalisation in Frage, denn der § 55 Abs. 2 des WHG verbietet die Vermischung von Niederschlags- und Schmutzwasser. Es ist zwar völlig unrealistisch, dass bestehende Mischkanalisationen ad hoc außer Betrieb genommen werden müssen, das Vermischungsverbot bedeutet aber zweifellos, dass ab sofort keine neuen Mischkanalisationen mehr geplant oder gebaut werden dürfen. Ob vorhandene sanierungsbedürftige Leitungen noch einmal funktionsgleich erneuert werden dürfen, ist eine Frage, die noch geklärt werden muss. Akut werden diese Fragen bei der Genehmigung neuer Anlagen, aber auch dort, wo Grundstücksentwässerungssysteme aufgrund vorhandener Schäden oder aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften zur Sanierung anstehen. Für den beratenden Fachingenieur auf dem Grundstück bedeutet die Situation, dass er vor Festlegung eines Sanierungskonzepts unbedingt eine verbindliche Aussage des Abwasserbeseitigungspflichtigen einholen muss, die für den Grundstückseigentümer Rechts- und Investitionssicherheit schafft. Sonst setzt er sich dem Risiko einer fehlerhaften Beratung aus.
Das Ende der Misch-Entwässerung. Neues Wasserhaushaltsgesetz
Winkler, Ulrich (author)
2010
2 Seiten, 2 Bilder
Article (Journal)
German
Das Ende der Misch-Entwässerung
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