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Steuerbefreiung für Wohngrundstücke. Bemessungsgrundlage für den Befreiungsabschlag nach § 13c ErbStG
Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer soll die Vermietung zu Wohnzwecken durch Gewährung eines Befreiungsabschlags nach § 13c ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) begünstigt werden. Der Befreiungsabschlag in Höhe von 10 % ermittelt sich anhand des Anteils der vermieteten Wohnungen am Grundbesitzwert. Der Wertanteil vermieteter Wohnungen am Grundstückswert ist jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Nutzung des bebauten Grundstücks zu sehen. Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Räume wird regelmäßig eine höhere Miete erzielt als für vermietete Wohnungen. Damit ist der Wertanteil dieser Räume am gesamten Grundstückswert entsprechend höher. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Wohn-/ Nutzflächen trägt dieser Tatsache nicht Rechnung und kann zudem zu einer Schlechterstellung der Steuerbürger führen. Dies wird die Finanzgerichtsbarkeit beschäftigen. Aus diesem Grund sollte die Verwaltungsregelung des Abschnitt 36 Absatz 3 Satz 7 AEErb (Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts) des gleich lautenden Erlasses nochmals überprüft und spätestens im Rahmen der Erstellung von Richtlinien geändert werden.
Steuerbefreiung für Wohngrundstücke. Bemessungsgrundlage für den Befreiungsabschlag nach § 13c ErbStG
Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer soll die Vermietung zu Wohnzwecken durch Gewährung eines Befreiungsabschlags nach § 13c ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) begünstigt werden. Der Befreiungsabschlag in Höhe von 10 % ermittelt sich anhand des Anteils der vermieteten Wohnungen am Grundbesitzwert. Der Wertanteil vermieteter Wohnungen am Grundstückswert ist jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Nutzung des bebauten Grundstücks zu sehen. Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Räume wird regelmäßig eine höhere Miete erzielt als für vermietete Wohnungen. Damit ist der Wertanteil dieser Räume am gesamten Grundstückswert entsprechend höher. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Wohn-/ Nutzflächen trägt dieser Tatsache nicht Rechnung und kann zudem zu einer Schlechterstellung der Steuerbürger führen. Dies wird die Finanzgerichtsbarkeit beschäftigen. Aus diesem Grund sollte die Verwaltungsregelung des Abschnitt 36 Absatz 3 Satz 7 AEErb (Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts) des gleich lautenden Erlasses nochmals überprüft und spätestens im Rahmen der Erstellung von Richtlinien geändert werden.
Steuerbefreiung für Wohngrundstücke. Bemessungsgrundlage für den Befreiungsabschlag nach § 13c ErbStG
Stöckel, Reinhard (author)
Neue Wirtschafts-Briefe - NWB ; 2080-2087
2010
8 Seiten
Article (Journal)
German
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Gemeinsame konsolidierte Korperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)
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