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Die neue TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
Die 'TRGS 524 - Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen' wurde überarbeitet und unter dem neuen Titel 'TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen' veröffentlicht. In der Neufassung wurden die Bestimmungen der 'BGR 128 - Kontaminierte Bereiche' mit denen der TRGS 524 zusammengeführt. Gliederung und Inhalte der neuen TRGS 524 orientieren sich an den Anforderungen des § 7 GefStoffV bzw. der TRGS 400 'Gefährdungsbeurteilung'. Der Anwendungsbereich der neuen TRGS 524 umfasst eine Vielzahl verschiedenster Arbeiten und Tätigkeiten. Zusätzlich aufgenommen wurden folgende Tätigkeiten: (1) Betrieb mobiler Anlagen zur Behandlung kontaminierter Materialien, (2) Umbau und Rückbau kontaminierter Gebäude, (3) Räumen und Reinigung kontaminierter Einrichtungen, (4) innerbetrieblicher Transport, Zwischenlagerung und Entsorgung kontaminierter Materialien, (5) Instandhaltung von Arbeitsmitteln, die verunreinigt wurden sowie (6) Erkundungsarbeiten, bei denen das Vorhandensein von Gefahrstoffen zu vermuten ist. Im weiteren beziehen sich die Ausführungen auf: allgemeine Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Methodik zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie Vorgaben zur Probenahme bzw. Probenvorbereitung.
Die neue TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
Die 'TRGS 524 - Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen' wurde überarbeitet und unter dem neuen Titel 'TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen' veröffentlicht. In der Neufassung wurden die Bestimmungen der 'BGR 128 - Kontaminierte Bereiche' mit denen der TRGS 524 zusammengeführt. Gliederung und Inhalte der neuen TRGS 524 orientieren sich an den Anforderungen des § 7 GefStoffV bzw. der TRGS 400 'Gefährdungsbeurteilung'. Der Anwendungsbereich der neuen TRGS 524 umfasst eine Vielzahl verschiedenster Arbeiten und Tätigkeiten. Zusätzlich aufgenommen wurden folgende Tätigkeiten: (1) Betrieb mobiler Anlagen zur Behandlung kontaminierter Materialien, (2) Umbau und Rückbau kontaminierter Gebäude, (3) Räumen und Reinigung kontaminierter Einrichtungen, (4) innerbetrieblicher Transport, Zwischenlagerung und Entsorgung kontaminierter Materialien, (5) Instandhaltung von Arbeitsmitteln, die verunreinigt wurden sowie (6) Erkundungsarbeiten, bei denen das Vorhandensein von Gefahrstoffen zu vermuten ist. Im weiteren beziehen sich die Ausführungen auf: allgemeine Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Methodik zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie Vorgaben zur Probenahme bzw. Probenvorbereitung.
Die neue TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
Feige-Munzig, Andreas (author) / Räbel, Bernhard (author) / Burmeier, Harald (author)
Altlastenspektrum ; 19 ; 196-200
2010
5 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle
Article (Journal)
German
Die neue TRGS 524-Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
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