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Ermäßigung des Grundstückswerts aufgrund Fluglärms. Wann liegt eine ungewöhnlich starke Beeinträchtigung vor?
Für bebaute Grundstücke ist nach § 82 Absatz 1 BewG (Bewertungsgesetz) beziehungsweise § 88 BewG in Verbindung mit Abschnitt 31 Absatz 2 BewRGr (Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens) (alte Länder) und nach § 37 RBewDV (Durchführungsverordnung zum Reichsbewertungsgesetz) (neue Länder) der Grundstückswert zu ermäßigen, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die weder in der Höhe der Jahresrohmiete noch in der Höhe des Vervielfältigers berücksichtigt worden sind. Als wertmindernde Umstände kommen unter anderem auch ungewöhnlich starke Beeinträchtigungen durch Lärm in Betracht. Ein Abschlag vom Grundstückswert ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Bundesfinanzhof) in diesem Fall aber nur dann gerechtfertigt, wenn die bestimmungsgemäße ortsübliche Nutzung in erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Doch genau hier liegt das Problem: Wo fängt eine ungewöhnlich starke Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch Fluglärm an?
Ermäßigung des Grundstückswerts aufgrund Fluglärms. Wann liegt eine ungewöhnlich starke Beeinträchtigung vor?
Für bebaute Grundstücke ist nach § 82 Absatz 1 BewG (Bewertungsgesetz) beziehungsweise § 88 BewG in Verbindung mit Abschnitt 31 Absatz 2 BewRGr (Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens) (alte Länder) und nach § 37 RBewDV (Durchführungsverordnung zum Reichsbewertungsgesetz) (neue Länder) der Grundstückswert zu ermäßigen, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die weder in der Höhe der Jahresrohmiete noch in der Höhe des Vervielfältigers berücksichtigt worden sind. Als wertmindernde Umstände kommen unter anderem auch ungewöhnlich starke Beeinträchtigungen durch Lärm in Betracht. Ein Abschlag vom Grundstückswert ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Bundesfinanzhof) in diesem Fall aber nur dann gerechtfertigt, wenn die bestimmungsgemäße ortsübliche Nutzung in erheblichem Maße beeinträchtigt wird. Doch genau hier liegt das Problem: Wo fängt eine ungewöhnlich starke Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch Fluglärm an?
Ermäßigung des Grundstückswerts aufgrund Fluglärms. Wann liegt eine ungewöhnlich starke Beeinträchtigung vor?
Stöckel, Reinhard (author)
Neue Wirtschafts-Briefe - NWB ; 2626-2629
2010
4 Seiten, 1 Tabelle
Article (Journal)
German
Steuerzahler , Grundstück , Gebäude , Bewertung , Fluglärm , Steuer (Fiskus) , Steuerrecht
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