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Richtig interpretieren. Umsetzung der MLAR im technischen Brandschutz
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie für Brandmeldesysteme (MLAR) fordert für Leitungen einen zeitlich festgelegten Funktionserhalt. Bei Druckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung, Lüftungsanlagen in Sicherheitstreppenhäusern, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Feuerwehraufzügen muss die Funktion 90 min lang aufrecht erhalten werden. Alle anderen sicherheitsrelevanten Installationen müssen im Brandfall ihre Funktionen mindestens 30 min aufrecht erhalten. Dies betrifft im wesentlichen die Komponenten der eigentlichen Brandmeldeanlagen, Sensoren (Brandmelder, Meldungskoppler), Aktoren (Alarmierungsmittel, Schalter, Ausgabebaustein), Brandmeldezentrale und Leitungsnetz. Automatische Löschanlagen, elektroakustische Sprachalarmanlagen fallen ebenfalls unter den Anwendungsbereich der MLAR. Für jede Anlage sind zur Erfüllung des 30 min Funktionserhalts spezielle technische Lösungen erforderlich. Besonders komplex sind die Anforderungen der MLAR an Alarmierungssmittel (Hupen, Sirenen), natürliche Rauchabzugsanlagen und Sprachalarmsysteme (SAA). Die automatische Alarmierung muss über 30 min aufrecht erhalten werden. Dies kann bei aufgetrennten Ringleitungen auch durch die Stichstrecken erfolgen. SAA sollten die Alarmierung nicht länger als 5 s unterbrechen, im Gegensatz zu 300 s nach DIN EN 54-13. Für die Lautstärke gilt nach DIN VDE 0833-4, Sicherheitsstufe I, dass in einem Brandabschnitt die Beschallung eines Brandabschnitts ausfallen darf, bei Sicherheitsstufe II darf der Schallpegel höchstens um 3 dB, die Sprachverständlichkeit nicht unter 0,45 fallen.
Richtig interpretieren. Umsetzung der MLAR im technischen Brandschutz
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie für Brandmeldesysteme (MLAR) fordert für Leitungen einen zeitlich festgelegten Funktionserhalt. Bei Druckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung, Lüftungsanlagen in Sicherheitstreppenhäusern, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Feuerwehraufzügen muss die Funktion 90 min lang aufrecht erhalten werden. Alle anderen sicherheitsrelevanten Installationen müssen im Brandfall ihre Funktionen mindestens 30 min aufrecht erhalten. Dies betrifft im wesentlichen die Komponenten der eigentlichen Brandmeldeanlagen, Sensoren (Brandmelder, Meldungskoppler), Aktoren (Alarmierungsmittel, Schalter, Ausgabebaustein), Brandmeldezentrale und Leitungsnetz. Automatische Löschanlagen, elektroakustische Sprachalarmanlagen fallen ebenfalls unter den Anwendungsbereich der MLAR. Für jede Anlage sind zur Erfüllung des 30 min Funktionserhalts spezielle technische Lösungen erforderlich. Besonders komplex sind die Anforderungen der MLAR an Alarmierungssmittel (Hupen, Sirenen), natürliche Rauchabzugsanlagen und Sprachalarmsysteme (SAA). Die automatische Alarmierung muss über 30 min aufrecht erhalten werden. Dies kann bei aufgetrennten Ringleitungen auch durch die Stichstrecken erfolgen. SAA sollten die Alarmierung nicht länger als 5 s unterbrechen, im Gegensatz zu 300 s nach DIN EN 54-13. Für die Lautstärke gilt nach DIN VDE 0833-4, Sicherheitsstufe I, dass in einem Brandabschnitt die Beschallung eines Brandabschnitts ausfallen darf, bei Sicherheitsstufe II darf der Schallpegel höchstens um 3 dB, die Sprachverständlichkeit nicht unter 0,45 fallen.
Richtig interpretieren. Umsetzung der MLAR im technischen Brandschutz
Staimer, Angelika (author)
Protector, München ; 38 ; 8-11
2010
4 Seiten, 3 Bilder
Article (Journal)
German
Brandschutz - MLAR-konforme Rohrdurchführungen
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