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Wer haftet im Brandfall? Die Haftungspflicht von Planern, Errichtern und Architekten
Im Regelfall sollte eine Brandmeldeanlage den anerkannten Regeln der Technik oder den Forderungen eines darüber hinausgehenden Vertrags entsprechen. Wer aber ist dafür verantwortlich, dass dies auch der Fall ist? Am Anfang solcher Überlegungen steht der Fachplaner der Anlage. Ebenso wie ein Architekt schuldet er die Planung einer funktionsfähigen und genehmigungsfähigen Brandschutzanlage, unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Bautechnik. Dabei ist das Planungswerk nur dann mangelfrei, wenn die Anlage bei plangerechter Umsetzung auch funktioniert. Verlagerung der eigentlichen Planung der Brandschutzmaßnahmen entbindet den Architekten nicht vollständig von seiner Verantwortung. Zunächst muss er einen für diese Aufgabe wirklich geeigneten Fachplaner auswählen und dann dafür sorgen, dass dieser einen klaren Auftrag erhält. Die Nutzungsabsichten des Bauherrn müssen dabei im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden. Weil beim Architekten alle Fäden des Gesamtbauwerks zusammenlaufen, ist er auch von vielen Haftungsfragen bezüglich des Brandschutzes und seiner Planung besonders betroffen. Der Errichter hingegen wird erst nach abgeschlossener Planung tätig, so dass ihn für diese zunächst einmal keine Verantwortung trifft. Die Rechtsprechung hebt hervor, dass der Errichter auf einen Fachplaner vertrauen darf und nicht die Funktion eines Ersatzgutachters hat. Wenn sich herausstellt, dass eine Brandmeldeanlage mit Mängeln behaftet ist, greift zunächst die vertragliche Mängelhaftung. Aufgrund der außervertraglichen Haftung hat aber jeder, der mit der Anlage in Kontakt kommt und hierbei einen Schaden erleidet, einen direkten und unbeschränkten Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher. Die Bauaufsichtsbehörde und ihre Mitarbeiter haften unabhängig von allen anderen Einschränkungen nur dann, wenn von einem anderen Verpflichteten kein Ersatz zu langen ist.
Wer haftet im Brandfall? Die Haftungspflicht von Planern, Errichtern und Architekten
Im Regelfall sollte eine Brandmeldeanlage den anerkannten Regeln der Technik oder den Forderungen eines darüber hinausgehenden Vertrags entsprechen. Wer aber ist dafür verantwortlich, dass dies auch der Fall ist? Am Anfang solcher Überlegungen steht der Fachplaner der Anlage. Ebenso wie ein Architekt schuldet er die Planung einer funktionsfähigen und genehmigungsfähigen Brandschutzanlage, unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Bautechnik. Dabei ist das Planungswerk nur dann mangelfrei, wenn die Anlage bei plangerechter Umsetzung auch funktioniert. Verlagerung der eigentlichen Planung der Brandschutzmaßnahmen entbindet den Architekten nicht vollständig von seiner Verantwortung. Zunächst muss er einen für diese Aufgabe wirklich geeigneten Fachplaner auswählen und dann dafür sorgen, dass dieser einen klaren Auftrag erhält. Die Nutzungsabsichten des Bauherrn müssen dabei im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden. Weil beim Architekten alle Fäden des Gesamtbauwerks zusammenlaufen, ist er auch von vielen Haftungsfragen bezüglich des Brandschutzes und seiner Planung besonders betroffen. Der Errichter hingegen wird erst nach abgeschlossener Planung tätig, so dass ihn für diese zunächst einmal keine Verantwortung trifft. Die Rechtsprechung hebt hervor, dass der Errichter auf einen Fachplaner vertrauen darf und nicht die Funktion eines Ersatzgutachters hat. Wenn sich herausstellt, dass eine Brandmeldeanlage mit Mängeln behaftet ist, greift zunächst die vertragliche Mängelhaftung. Aufgrund der außervertraglichen Haftung hat aber jeder, der mit der Anlage in Kontakt kommt und hierbei einen Schaden erleidet, einen direkten und unbeschränkten Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher. Die Bauaufsichtsbehörde und ihre Mitarbeiter haften unabhängig von allen anderen Einschränkungen nur dann, wenn von einem anderen Verpflichteten kein Ersatz zu langen ist.
Wer haftet im Brandfall? Die Haftungspflicht von Planern, Errichtern und Architekten
W+S. Das Sicherheitsmagazin ; 33 ; 26-27
2011
2 Seiten
Article (Journal)
German
Sanitärraum - Kreativität von Architekten, Planern und Fachhandwerkern
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