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Breitbandverlegung in Deutschland: Für wen gelten die anerkannten Regeln der Technik?
Der Ausbau des Breitbandnetzes steht seit Anfang 2009 im Fokus der Bundesregierung. Für die Erweiterung, Erneuerung, Veränderung und Reparatur von Leitungsnetzen werden die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze z.T. wiederholt aufgegraben. Um z.B. die notwendige Aufbruchgenehmigung zu erlangen, müssen die Vorgaben der Straßenbauämter bzw. der Baulasträger durch die ausführenden Firmen erfüllt werden. Die Erstellung unterliegt dabei den anerkannten Regeln der Technik. Zur Bauausführung muss deshalb ein tragfähiger Konsens gefunden und Festlegungen getroffen werden, wie Nutzungsschäden am neu verlegten Netz geregelt werden. Solange dies nicht erfolgt, ist das neue Breitbandnetz nach den bewährten Regeln der Technik zu errichten. Jedoch gibt es in der Praxis davon abweichende Ansätze, die zwar auf den ersten Blick kostengünstig wirken, aber qualitativ zurückstehen und letztlich für einen höheren Aufwand sorgen. Eine derartige Bauweise widerspricht den anerkannten Regeln der Technik und geht zu Lasten der anderen leitungsgebundenen Versorgungsträger durch Überbauung und verminderter Leitungssicherheit. Außerdem mindert diese Bauweise den Wert aller Verkehrsflächen durch unsachgemäße Wiederherstellung. Es sollte deshalb dringend ein Konsens erarbeitet werden, an dem alle Beteiligten, wie Straßenbaulasträger, ausführende Firmen und Versorgungswirtschaft mitwirken.
Breitbandverlegung in Deutschland: Für wen gelten die anerkannten Regeln der Technik?
Der Ausbau des Breitbandnetzes steht seit Anfang 2009 im Fokus der Bundesregierung. Für die Erweiterung, Erneuerung, Veränderung und Reparatur von Leitungsnetzen werden die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze z.T. wiederholt aufgegraben. Um z.B. die notwendige Aufbruchgenehmigung zu erlangen, müssen die Vorgaben der Straßenbauämter bzw. der Baulasträger durch die ausführenden Firmen erfüllt werden. Die Erstellung unterliegt dabei den anerkannten Regeln der Technik. Zur Bauausführung muss deshalb ein tragfähiger Konsens gefunden und Festlegungen getroffen werden, wie Nutzungsschäden am neu verlegten Netz geregelt werden. Solange dies nicht erfolgt, ist das neue Breitbandnetz nach den bewährten Regeln der Technik zu errichten. Jedoch gibt es in der Praxis davon abweichende Ansätze, die zwar auf den ersten Blick kostengünstig wirken, aber qualitativ zurückstehen und letztlich für einen höheren Aufwand sorgen. Eine derartige Bauweise widerspricht den anerkannten Regeln der Technik und geht zu Lasten der anderen leitungsgebundenen Versorgungsträger durch Überbauung und verminderter Leitungssicherheit. Außerdem mindert diese Bauweise den Wert aller Verkehrsflächen durch unsachgemäße Wiederherstellung. Es sollte deshalb dringend ein Konsens erarbeitet werden, an dem alle Beteiligten, wie Straßenbaulasträger, ausführende Firmen und Versorgungswirtschaft mitwirken.
Breitbandverlegung in Deutschland: Für wen gelten die anerkannten Regeln der Technik?
Wide-band cable laying in Germany: To whom do the acknowledged rules of technology apply?
Schulte, Hans-Dieter (author) / Hake, Susanne (author)
Straßen- und Tiefbau ; 66 ; 6-7
2012
2 Seiten, 1 Bild
Article (Journal)
German
Breitbandverlegung in Deutschland: Für wen gelten die anerkannten Regeln der Technik?
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