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Anwendung der ATEX-Richtlinien auf Bauteile und Betriebsmittel von Gasanlagen
Bauteile und Betriebsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen von Gasanlagen verwendet werden und über eine eigene potenzielle Zündquelle verfügen, unterliegen der Richtlinie 94/9/EG. Sie richtet sich primär an die Hersteller und ist in Deutschland als 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht überführt worden. Auf Basis dieser Richtlinie wurden harmonisierte Normen erstellt, die der Hersteller zum Nachweis der Konformität heranziehen kann. Nichtelektrische Betriebsmittel, die in den Anwendungsbereich der RL 94/9/EG fallen, da sie über eine eigene potentielle Zündquelle verfügen und in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, sind z. B.: (1) Gasverdichter für eine Biogasanlage, (2) ein Ventilator, der Abluft aus einem Raum, welcher einer EX-Zone zugeordnet ist, abgesaugt sowie (3) Kräne. Der sichere Betrieb von EX-Anlagen unterliegt im Wesentlichen der europäischen Richtlinie 1999/92/EG, die allerdings nur Mindestanforderungen festlegt. Den Mitgliedsstaaten steht es frei, diese Richtlinie mit strengeren Anforderungen umzusetzen. Maßgebend sind hier immer die jeweiligen nationalen Gesetze, Verordnungen und das zugeordnete nationale technische Regelwerk.
Anwendung der ATEX-Richtlinien auf Bauteile und Betriebsmittel von Gasanlagen
Bauteile und Betriebsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen von Gasanlagen verwendet werden und über eine eigene potenzielle Zündquelle verfügen, unterliegen der Richtlinie 94/9/EG. Sie richtet sich primär an die Hersteller und ist in Deutschland als 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht überführt worden. Auf Basis dieser Richtlinie wurden harmonisierte Normen erstellt, die der Hersteller zum Nachweis der Konformität heranziehen kann. Nichtelektrische Betriebsmittel, die in den Anwendungsbereich der RL 94/9/EG fallen, da sie über eine eigene potentielle Zündquelle verfügen und in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, sind z. B.: (1) Gasverdichter für eine Biogasanlage, (2) ein Ventilator, der Abluft aus einem Raum, welcher einer EX-Zone zugeordnet ist, abgesaugt sowie (3) Kräne. Der sichere Betrieb von EX-Anlagen unterliegt im Wesentlichen der europäischen Richtlinie 1999/92/EG, die allerdings nur Mindestanforderungen festlegt. Den Mitgliedsstaaten steht es frei, diese Richtlinie mit strengeren Anforderungen umzusetzen. Maßgebend sind hier immer die jeweiligen nationalen Gesetze, Verordnungen und das zugeordnete nationale technische Regelwerk.
Anwendung der ATEX-Richtlinien auf Bauteile und Betriebsmittel von Gasanlagen
Application of the European ATEX Directives on components and equipment of gas installations
Faber, Wolfgang (author) / Seemann, Albert (author) / Schrader, Andreas (author)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Gas, Erdgas ; 155 ; 242-247
2014
6 Seiten, Bilder, 22 Quellen
Article (Journal)
German
Regelwerk - Anwendung der ATEX-Richtlinien auf Bauteile und Betriebsmittel von Gasanlagen
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