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Altlasten stellen für die Bauleitplanung eine Herausforderung dar, die nur bedingt gelöst werden kann, denn Bauplanungsrecht beinhaltet kein Sanierungsrecht, sondern hat sich den jeweiligen Bodenverhältnissen anzupassen. Insbesondere vor dem Hintergrund von Konversionsplanungen und städtebaulicher Revitalisierung wird die Frage der Bodenbelastung durch Vornutzungen hinsichtlich der geplante Nutzung eine immer stärkere Rolle spielen. Der Beitrag untersucht deshalb zunächst, welche Anforderungen die Bauleitplanung in Bezug auf etwaige Altlasten erfüllen muss. Die weiteren Ausführungen widmen sich der Frage, wie Bauleitplanung mit festgestellten Altlasten umgehen kann und muss. Näher eingegangen wird dazu auf die Themenkomplexe Gesundheit und Sicherheit (gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB), Kennzeichnung im Bauleitplan sowie Amtshaftung der Gemeinde. Gemeinden haben die Amtspflicht, Gesundheitsgefährdungen, die aus Altlasten resultieren, zu verhindern. Sonst droht sowohl die Nichtigkeit des Bebauungsplans als auch Schadensersatz wegen Amtshaftung. Es werden dazu im Beitrag nicht nur die einschlägige Rechtsprechung und Rechtslehre wiedergegeben, sondern auch die zu verwendenden Planzeichen erklärt.
Altlasten stellen für die Bauleitplanung eine Herausforderung dar, die nur bedingt gelöst werden kann, denn Bauplanungsrecht beinhaltet kein Sanierungsrecht, sondern hat sich den jeweiligen Bodenverhältnissen anzupassen. Insbesondere vor dem Hintergrund von Konversionsplanungen und städtebaulicher Revitalisierung wird die Frage der Bodenbelastung durch Vornutzungen hinsichtlich der geplante Nutzung eine immer stärkere Rolle spielen. Der Beitrag untersucht deshalb zunächst, welche Anforderungen die Bauleitplanung in Bezug auf etwaige Altlasten erfüllen muss. Die weiteren Ausführungen widmen sich der Frage, wie Bauleitplanung mit festgestellten Altlasten umgehen kann und muss. Näher eingegangen wird dazu auf die Themenkomplexe Gesundheit und Sicherheit (gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB), Kennzeichnung im Bauleitplan sowie Amtshaftung der Gemeinde. Gemeinden haben die Amtspflicht, Gesundheitsgefährdungen, die aus Altlasten resultieren, zu verhindern. Sonst droht sowohl die Nichtigkeit des Bebauungsplans als auch Schadensersatz wegen Amtshaftung. Es werden dazu im Beitrag nicht nur die einschlägige Rechtsprechung und Rechtslehre wiedergegeben, sondern auch die zu verwendenden Planzeichen erklärt.
Altlasten und Bauleitplanung
Polluted areas and development
Troidl, Thomas (author)
Altlastenspektrum ; 23 ; 114-124
2014
11 Seiten, Bilder, 91 Quellen
Article (Journal)
German
Altlasten : Erfassung - Bauleitplanung - Finanzierung
UB Braunschweig | 1988
|Online Contents | 1983
|Springer Verlag | 2024
|Landschaftsplanung und Bauleitplanung
Catalogue agriculture | 1989
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