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Brandweiterleitung verhindern. Schutz von Leitungsanlagen
Brände im Bereich elektrischer Anlagen führen als Brandverursacher mit weitem Abstand die Schadensstatistik an. Auch brennbare Rohre oder Dämmungen stellen ein hohes Risiko dar. Gleichzeitig birgt diese Vielzahl von Leitungen, vor allem durch die Durchquerung von Brandabschnitten, ein hohes Risiko für die Feuerausbreitung. Der Gesetzgeber ist sich dieser Risiken bewußt und hat mit der Musterbauordnung (MBO) und den Bauordnungen der Länder (LBO) entsprechende Vorsorge getroffen: So dürfen "...Leitungen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähhigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hirgegen getroffen sind". Kabel- und Rohrabschottungen sind ungeregelte (nicht genormte) Bauarten im Sinn der Bauregelliste und damit zulassungspflichtig. Gemäß Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) müssen Kabel- und Rohrabschottungen den gleichen Feuerwiderstand besitzen wie die raumabschließenden Bauteile. Kabelabschottungen werden nach DIN 4102, Teil 9 entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in die Feuerstandsklassen S30 bis S180 eingestuft. Für Rohrabschottungen gilt Teil 11 der DIN 4102, der eine Klassifizierung in die Feuerwiderstandsklassen R30 bis R120 vorsieht. Im Zuge der europäischen Harmonisierung erfolgt die Klassifizierung und Prüfung von Bauprodukten zukünftig nach der Norm DIN EN 13501 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten) sowie diversen europäischen Prüfnormen. Abschottungen sind in den verschiedensten Ausführungen für die unterschiedlichsten Anwendungsgebiete erhältlich. Damit sind nahezu alle Kombinationen von Leitungen und Einbausituationen beherrschbar.
Brandweiterleitung verhindern. Schutz von Leitungsanlagen
Brände im Bereich elektrischer Anlagen führen als Brandverursacher mit weitem Abstand die Schadensstatistik an. Auch brennbare Rohre oder Dämmungen stellen ein hohes Risiko dar. Gleichzeitig birgt diese Vielzahl von Leitungen, vor allem durch die Durchquerung von Brandabschnitten, ein hohes Risiko für die Feuerausbreitung. Der Gesetzgeber ist sich dieser Risiken bewußt und hat mit der Musterbauordnung (MBO) und den Bauordnungen der Länder (LBO) entsprechende Vorsorge getroffen: So dürfen "...Leitungen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähhigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hirgegen getroffen sind". Kabel- und Rohrabschottungen sind ungeregelte (nicht genormte) Bauarten im Sinn der Bauregelliste und damit zulassungspflichtig. Gemäß Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) müssen Kabel- und Rohrabschottungen den gleichen Feuerwiderstand besitzen wie die raumabschließenden Bauteile. Kabelabschottungen werden nach DIN 4102, Teil 9 entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in die Feuerstandsklassen S30 bis S180 eingestuft. Für Rohrabschottungen gilt Teil 11 der DIN 4102, der eine Klassifizierung in die Feuerwiderstandsklassen R30 bis R120 vorsieht. Im Zuge der europäischen Harmonisierung erfolgt die Klassifizierung und Prüfung von Bauprodukten zukünftig nach der Norm DIN EN 13501 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten) sowie diversen europäischen Prüfnormen. Abschottungen sind in den verschiedensten Ausführungen für die unterschiedlichsten Anwendungsgebiete erhältlich. Damit sind nahezu alle Kombinationen von Leitungen und Einbausituationen beherrschbar.
Brandweiterleitung verhindern. Schutz von Leitungsanlagen
Krause, Wolfram (author)
Protector, München ; 42 ; 14-15
2014
2 Seiten, Bilder, Tabellen
Article (Journal)
German
Altbau-Brandschutz - Leitungsanlagen in der Renovierung
Online Contents | 2003
|Brandschutz in Verbindung mit Leitungsanlagen
IuD Bahn | 1999
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