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Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, Industrieemissions-Richtlinie
Durch Umsetzung der IE-Richtlinie wurden bereits geltende behördliche Überwachungspflichten für AEA weiterentwickelt. Bisher geltende Überwachungssysteme sind anzupassen. Zu den behördlichen Überwachungspflichten bei AEA gehören neben Vor-Ort-Besichtigungen u.a. auch die regelmäßige Prüfung der Genehmigungssituation sowie der Emissionsberichte. Für IE-Anlagen besteht die Pflicht zur Einführung einer systematischen medienübergreifenden Überwachung mit verbindlichen Vorgaben für den maximalen Abstand zwischen Vor-Ort-Besichtigungen. Durch weitgehende Veröffentlichungspflichten soll die Überwachung von IE-Anlagen für die Öffentlichkeit transparenter gestaltet werden. Die neuen Anforderungen stellen die zuständigen Behörden als auch die Betreiber von Anlagen vor große Herausforderungen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden in Mecklenburg-Vorpommern die verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Der erhöhte Personalaufwand soll teilweise durch zusätzliches Fachpersonal abgedeckt werden. Mecklenburg-Vorpommern, wie auch andere Bundesländer, hat für die Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie von Deponien kostendeckende Gebührentatbestände in den entsprechenden Kostenverordnungen eingeführt. Dies wird zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der betroffenen Unternehmen führen. Zur Umsetzung der Richtlinie besteht auf jeden Fall weiterer Informations- sowie ein enger Abstimmungsbedarf der Behörden untereinander und gegenüber den Betreibern der Anlagen. Die zur Umsetzung der neuen Regelungen vorgegebene Zeit ist denkbar knapp: Bis zum 1. Mai 2014 sind IE-AEA (und auch andere IE-Anlagen), für die ein jährlicher Überwachungsrhythmus ermittelt wurde, erstmalig nach den Vorgaben der IE-RL zu überwachen.
Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, Industrieemissions-Richtlinie
Durch Umsetzung der IE-Richtlinie wurden bereits geltende behördliche Überwachungspflichten für AEA weiterentwickelt. Bisher geltende Überwachungssysteme sind anzupassen. Zu den behördlichen Überwachungspflichten bei AEA gehören neben Vor-Ort-Besichtigungen u.a. auch die regelmäßige Prüfung der Genehmigungssituation sowie der Emissionsberichte. Für IE-Anlagen besteht die Pflicht zur Einführung einer systematischen medienübergreifenden Überwachung mit verbindlichen Vorgaben für den maximalen Abstand zwischen Vor-Ort-Besichtigungen. Durch weitgehende Veröffentlichungspflichten soll die Überwachung von IE-Anlagen für die Öffentlichkeit transparenter gestaltet werden. Die neuen Anforderungen stellen die zuständigen Behörden als auch die Betreiber von Anlagen vor große Herausforderungen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden in Mecklenburg-Vorpommern die verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Der erhöhte Personalaufwand soll teilweise durch zusätzliches Fachpersonal abgedeckt werden. Mecklenburg-Vorpommern, wie auch andere Bundesländer, hat für die Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie von Deponien kostendeckende Gebührentatbestände in den entsprechenden Kostenverordnungen eingeführt. Dies wird zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der betroffenen Unternehmen führen. Zur Umsetzung der Richtlinie besteht auf jeden Fall weiterer Informations- sowie ein enger Abstimmungsbedarf der Behörden untereinander und gegenüber den Betreibern der Anlagen. Die zur Umsetzung der neuen Regelungen vorgegebene Zeit ist denkbar knapp: Bis zum 1. Mai 2014 sind IE-AEA (und auch andere IE-Anlagen), für die ein jährlicher Überwachungsrhythmus ermittelt wurde, erstmalig nach den Vorgaben der IE-RL zu überwachen.
Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, Industrieemissions-Richtlinie
Schwertfeger, Annett (author)
2014
10 Seiten, Bilder, Tabellen, Quellen
Conference paper
German
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