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Teilnahme von Erdgas-BHKW am Regelenergiemarkt
Niedrige Börsenstrompreise und in der Diskussion befindliche Vorschläge zur Umlagebeteiligung selbst erzeugter Strommengen setzen die Wirtschaftlichkeit erdgasbefeuerter Kraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen unter Druck. Als möglicher Ausweg wird immer häufiger die Flexibilisierung der Stromerzeugung genannt. Tatsächlich ist eine gezielte, mehrstündige Verlagerung der Stromerzeugung in Stunden mit überdurchschnittlichen Strompreisen aber regelmäßig nicht ohne zusätzliche Investitionen möglich. Oftmals müssten Wärme- oder Dampfspeicher erweitert oder neu errichtet werden, um trotz verringerter Betriebsstunden auch weiterhin den Wärmebedarf decken zu können. Unter den aktuellen Bedingungen "rechnen" sich diese Maßnahmen jedoch oftmals (noch) nicht und erscheinen aufgrund der Unsicherheit auf gesetzgeberischer Seite und der zukünftigen Entwicklung der Börsenstrompreise zu risikobehaftet, um aktuell eine Investition in größerem Umfang zu rechtfertigen. Die drei von den ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) ausgeschriebenen Regelleistungsarten werden als Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Minutenreserve bezeichnet. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der geforderten Aktivierungsgeschwindigkeit und der Bereitstellungsdauer. Unter technischen Gesichtspunkten eignen sich erdgasbefeuerte Stromerzeugungsanlagen (BHKW und Turbinen) vor allem für eine Teilnahme in den Regelleistungsarten Sekundärregelleistung und Minutenreserve.
Teilnahme von Erdgas-BHKW am Regelenergiemarkt
Niedrige Börsenstrompreise und in der Diskussion befindliche Vorschläge zur Umlagebeteiligung selbst erzeugter Strommengen setzen die Wirtschaftlichkeit erdgasbefeuerter Kraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen unter Druck. Als möglicher Ausweg wird immer häufiger die Flexibilisierung der Stromerzeugung genannt. Tatsächlich ist eine gezielte, mehrstündige Verlagerung der Stromerzeugung in Stunden mit überdurchschnittlichen Strompreisen aber regelmäßig nicht ohne zusätzliche Investitionen möglich. Oftmals müssten Wärme- oder Dampfspeicher erweitert oder neu errichtet werden, um trotz verringerter Betriebsstunden auch weiterhin den Wärmebedarf decken zu können. Unter den aktuellen Bedingungen "rechnen" sich diese Maßnahmen jedoch oftmals (noch) nicht und erscheinen aufgrund der Unsicherheit auf gesetzgeberischer Seite und der zukünftigen Entwicklung der Börsenstrompreise zu risikobehaftet, um aktuell eine Investition in größerem Umfang zu rechtfertigen. Die drei von den ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) ausgeschriebenen Regelleistungsarten werden als Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Minutenreserve bezeichnet. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der geforderten Aktivierungsgeschwindigkeit und der Bereitstellungsdauer. Unter technischen Gesichtspunkten eignen sich erdgasbefeuerte Stromerzeugungsanlagen (BHKW und Turbinen) vor allem für eine Teilnahme in den Regelleistungsarten Sekundärregelleistung und Minutenreserve.
Teilnahme von Erdgas-BHKW am Regelenergiemarkt
Participation of gas-fired CHP units in the balancing energy market
Pilgram, Thomas (author) / Karger, Matthias (author)
Das Gas- und Wasserfach. Ausgabe Gas, Erdgas ; 155 ; 388-390
2014
3 Seiten, Tabellen
Article (Journal)
German
Teilnahme von Erdgas-BHKW am Regelenergiemarkt
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