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Zertifizierung von Herstellern nach DIN EN 1090-1 auf der Grundlage der europäischen Bauproduktenverordnung
Der Übergang von den nationalen Anforderungen für Bemessung und Ausführung von Bauteilen und Bausätzen auf europäische Bemessungs- und Ausführungsregeln führt für die Hersteller im Bereich Stahl- und Metallbau zu neuen Anforderungen an die Beschreibung ihrer werkseigenen Produktionskontrolle, zu Anforderungen an die Verfahrensqualifikationen in den unterschiedlichen Herstellungsprozessen und auch zu größerem Umfang an geforderten Aufzeichnungen. Unternehmen, die bereits über ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 verfügen und dieses auf die Anforderungen der EN 1090ff ausrichten, erfüllen die Anforderungen der EN 1090-1. Für Zertifizierungsstellen ergibt sich aus dem Bauproduktengesetz seit 01.07.2013 die Verpflichtung der Akkreditierung und Notifizierung. Hersteller, die Bauprodukte und Bausätze herstellen und in Verkehr bringen, müssen sich dem akkreditierten Zertifizierungsverfahren nach EN 1090-1 stellen. Angemerkt sei hier, dass Zertifikate, die durch notifizierte Zertifizierungsstellen nach Bauproduktenrichtlinie ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit bis zur nächsten laufenden Überwachung behalten. Bei wesentlichen Änderungen kann ggf. eine vorgezogene Überwachung erforderlich werden, wobei im Rahmen dieser Überwachung die Überführung des Zertifzierungsverfahrens auf BauPVO erfolgt.
Zertifizierung von Herstellern nach DIN EN 1090-1 auf der Grundlage der europäischen Bauproduktenverordnung
Der Übergang von den nationalen Anforderungen für Bemessung und Ausführung von Bauteilen und Bausätzen auf europäische Bemessungs- und Ausführungsregeln führt für die Hersteller im Bereich Stahl- und Metallbau zu neuen Anforderungen an die Beschreibung ihrer werkseigenen Produktionskontrolle, zu Anforderungen an die Verfahrensqualifikationen in den unterschiedlichen Herstellungsprozessen und auch zu größerem Umfang an geforderten Aufzeichnungen. Unternehmen, die bereits über ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 verfügen und dieses auf die Anforderungen der EN 1090ff ausrichten, erfüllen die Anforderungen der EN 1090-1. Für Zertifizierungsstellen ergibt sich aus dem Bauproduktengesetz seit 01.07.2013 die Verpflichtung der Akkreditierung und Notifizierung. Hersteller, die Bauprodukte und Bausätze herstellen und in Verkehr bringen, müssen sich dem akkreditierten Zertifizierungsverfahren nach EN 1090-1 stellen. Angemerkt sei hier, dass Zertifikate, die durch notifizierte Zertifizierungsstellen nach Bauproduktenrichtlinie ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit bis zur nächsten laufenden Überwachung behalten. Bei wesentlichen Änderungen kann ggf. eine vorgezogene Überwachung erforderlich werden, wobei im Rahmen dieser Überwachung die Überführung des Zertifzierungsverfahrens auf BauPVO erfolgt.
Zertifizierung von Herstellern nach DIN EN 1090-1 auf der Grundlage der europäischen Bauproduktenverordnung
Gurschke, T. (author) / Zschech, R. (author)
2014
4 Seiten, Bilder
Conference paper
German
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