A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung
Erörtert wird die Brandschutzrichtlinie, die die Kennzeichnung von Fluchtwegen sowie die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromversorgungen regelt. Sie geht u.a. zurück auf Verordnungen zum allgemeinen und zum baulichen Brandschutz vom 18.August 1993. Herausgegeben von der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, wurde die Richtlinie von vielen kantonalen Feuerpolizeiorganisationen als Brandschutzrichtlinie übernommen. Zur Kennzeichnung der Fluchtwege gibt es Festlegungen zur Anordnung, zur Größe und Ausführung sowie zur Beleuchtung. Skizziert werden die Forderungen an die Installation, die Schaltung, die Anordnung, die Beleuchtungsstärke, die Betriebsdauer und die Betriebsbereitschaft der Sicherheitsbeleuchtung. Auf die Bedingungen in explosionsgefährdeten Bereichen wird hingewiesen. Stromkreise für Sicherheitszwecke sind unabhängig von anderen Stromkreisen zu verlegen und mit geeigneten, von der allgemeinen Stromversorgung unabhängigen, Stromquellen (Akkumulatoren, Stromerzeugungsaggregate) auszurüsten. Behandelt werden die Festlegungen zum Standort der Sicherheitsstromquelle, zur Verlegung des Verteilungsnetzes und zur Betriebsbereitschaft. Abschließend wird eine Übersicht gegeben, in welchen Gebäuden, Anlagen und Räumen Sicherheitsbeleuchtungen vorgeschrieben sind.
Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung
Erörtert wird die Brandschutzrichtlinie, die die Kennzeichnung von Fluchtwegen sowie die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsstromversorgungen regelt. Sie geht u.a. zurück auf Verordnungen zum allgemeinen und zum baulichen Brandschutz vom 18.August 1993. Herausgegeben von der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, wurde die Richtlinie von vielen kantonalen Feuerpolizeiorganisationen als Brandschutzrichtlinie übernommen. Zur Kennzeichnung der Fluchtwege gibt es Festlegungen zur Anordnung, zur Größe und Ausführung sowie zur Beleuchtung. Skizziert werden die Forderungen an die Installation, die Schaltung, die Anordnung, die Beleuchtungsstärke, die Betriebsdauer und die Betriebsbereitschaft der Sicherheitsbeleuchtung. Auf die Bedingungen in explosionsgefährdeten Bereichen wird hingewiesen. Stromkreise für Sicherheitszwecke sind unabhängig von anderen Stromkreisen zu verlegen und mit geeigneten, von der allgemeinen Stromversorgung unabhängigen, Stromquellen (Akkumulatoren, Stromerzeugungsaggregate) auszurüsten. Behandelt werden die Festlegungen zum Standort der Sicherheitsstromquelle, zur Verlegung des Verteilungsnetzes und zur Betriebsbereitschaft. Abschließend wird eine Übersicht gegeben, in welchen Gebäuden, Anlagen und Räumen Sicherheitsbeleuchtungen vorgeschrieben sind.
Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung
Thurnherr, P. (author)
Elektrotechnik, Aarau ; 48 ; 51-55
1997
5 Seiten, 5 Bilder, 2 Tabellen
Article (Journal)
German
Online Contents | 1992
|Springer Verlag | 2021
|Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung
TIBKAT | 1991
|Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung
TIBKAT | 1989
|Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung
TIBKAT | 1985
|