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Bauproduktenrichtlinie - Einsatzbereich von elektrischen Kabeln und Leitungen
Die umfangreichen Maßnahmen zur Personensicherheit in Gebäuden werden in der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG geregelt. Diese Richtlinie wurde in deutsches nationales Recht überführt. In der Bauproduktenrichtlinie sind für elektrische Kabel und Leitungen noch keine konkreten Angaben enthalten; die entsprechenden Angaben werden zur Zeit erarbeitet. Im Sinne der Bauproduktenrichtlinie sind im Bereich der Gebäudeinstallation zwei unterschiedliche Einsatzbereiche zu unterscheiden: (1) für die elektrische Energieversorgung, Beleuchtung, Klimatisierung, Leittechnik oder Kommunikation und (2) zur Nutzung im Sinne von Sicherheitsvorkehrungen, die in einem Brandfall die Rettung von Menschen ermöglichen sollen. Die Klassifizierung für Komponenten nach (1) erfolgt nach den Eigenschaften Brandfortleitung, Brandlast und Reaktionsprodukte. Als geeignete Prüfverfahren werden in der DIN VDE-Reihe 0472 und nationalen Normen anderer Länder sowie in internationalen Normen, wie IEC 331 und IEC 332 sowie pr EN 50200 geeignete Verfahren beschrieben. Werden Kabel und Leitungen im Sinne von Sicherheitsvorkehrungen installiert müssen dies grundsätzlich als ein System verstanden werden. Die Klassifizierung dieser Sicherheitsprodukte erfolgt über eine in E ISO/DIS 834 Teil 1 genormte Einheits-Temperatur-Zeitkurve. Diese ist auch in der Bauproduktenrichtlinie, Grundlagendokument Brandschutz, Basis für die Produktklassifizierung und wird in Prüfverfahren, etwa DIN 4102 zur Simulation von Bränden angewendet. Zu prüfen sind ergänzend zu den bei der Gebäudeinstallation genannten Eigenschaften: (1) Verhalten des Systems Kabel, Tragelement und Montage, (2) Funktionserhalt nach DIN 4102 Teil 12 und (3) Isolationserhalt nach DIN VDE 0472 Teil 814.
Bauproduktenrichtlinie - Einsatzbereich von elektrischen Kabeln und Leitungen
Die umfangreichen Maßnahmen zur Personensicherheit in Gebäuden werden in der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG geregelt. Diese Richtlinie wurde in deutsches nationales Recht überführt. In der Bauproduktenrichtlinie sind für elektrische Kabel und Leitungen noch keine konkreten Angaben enthalten; die entsprechenden Angaben werden zur Zeit erarbeitet. Im Sinne der Bauproduktenrichtlinie sind im Bereich der Gebäudeinstallation zwei unterschiedliche Einsatzbereiche zu unterscheiden: (1) für die elektrische Energieversorgung, Beleuchtung, Klimatisierung, Leittechnik oder Kommunikation und (2) zur Nutzung im Sinne von Sicherheitsvorkehrungen, die in einem Brandfall die Rettung von Menschen ermöglichen sollen. Die Klassifizierung für Komponenten nach (1) erfolgt nach den Eigenschaften Brandfortleitung, Brandlast und Reaktionsprodukte. Als geeignete Prüfverfahren werden in der DIN VDE-Reihe 0472 und nationalen Normen anderer Länder sowie in internationalen Normen, wie IEC 331 und IEC 332 sowie pr EN 50200 geeignete Verfahren beschrieben. Werden Kabel und Leitungen im Sinne von Sicherheitsvorkehrungen installiert müssen dies grundsätzlich als ein System verstanden werden. Die Klassifizierung dieser Sicherheitsprodukte erfolgt über eine in E ISO/DIS 834 Teil 1 genormte Einheits-Temperatur-Zeitkurve. Diese ist auch in der Bauproduktenrichtlinie, Grundlagendokument Brandschutz, Basis für die Produktklassifizierung und wird in Prüfverfahren, etwa DIN 4102 zur Simulation von Bränden angewendet. Zu prüfen sind ergänzend zu den bei der Gebäudeinstallation genannten Eigenschaften: (1) Verhalten des Systems Kabel, Tragelement und Montage, (2) Funktionserhalt nach DIN 4102 Teil 12 und (3) Isolationserhalt nach DIN VDE 0472 Teil 814.
Bauproduktenrichtlinie - Einsatzbereich von elektrischen Kabeln und Leitungen
Dittrich, M. (author) / Franke, H. (author)
etz Elektrotechnik und Automation ; 118 ; 44-45
1997
2 Seiten, 1 Bild
Article (Journal)
German
Installationsmaterial , Elektroinstallation , Niederspannungskabel , Nachrichtenkabel , Starkstromkabel , Starkstromleitung , Gebäude , Bauwesen , Brandschutz , Sicherheitseinrichtung , PVC (Polyvinylchlorid) , kunststoffisolierter Leiter , kunststoffisoliertes Starkstromkabel , Feuerfestigkeit , EG (Europäische Gemeinschaft) , Vorschrift , Richtlinie , Sicherheitsvorschrift
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