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Gesetze, Verordnungen, Normen: Wärmeschutz - Feuchteschutz
Der bauliche Wärme- und Feuchteschutz ist bundeseinheitlich durch die Norm DIN 4108 'Wärmeschutz im Hochbau', das Energieeinsparungsgesetz, die Wärmeschutzverordnung (WSVO) und die Heizungsanlagenverordnung geregelt. In der Norm DIN 4108, Teil 2 sind die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz festgeschrieben. Einbezogen sind Aufenthaltsräume, die bestimmungsgemäß auf mindestens 19 Grad C beheizt werden. Dazu gehören auch Schlafräume, Bäder, Dielen, Werkstätten, Geschäftsräume und Verwaltungsgebäude. Ausgenommen sind Industriebauten, Kühlhäuser, Sportstätten und Kirchen. Der Teil 4 enthält Materialkennwerte, die für den rechnerischen Nachweis des Wärmeschutzes von Gebäuden anzuwenden sind. Die Berechnungsmethoden und Beispiele werden im Teil 5 aufgeführt. Das Energieeinsparungsgesetz ist ein Rahmengesetz, auf dessen Grundlage die WSVO und andere Verordnungen beruhen. Mit der Novellierung der WSVO von 1995 wurde das Anforderungsniveau für den Wärmeschutz höher gesetzt und eine neue Nachweismethode eingeführt, bei der der jährliche Energiewärmebedarf über eine Bilanzierung der Verluste und Gewinne zu ermitteln ist. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Wärmebedarfsausweis regelt die Form des Nachweises durch Nutzung von Formblättern zur Ermittlung des jährlichen Heizwärmebedarfs. Die WSVO gilt vorrangig für Neubauten, aber auch für bauliche Änderungen am Gebäudebestand.
Gesetze, Verordnungen, Normen: Wärmeschutz - Feuchteschutz
Der bauliche Wärme- und Feuchteschutz ist bundeseinheitlich durch die Norm DIN 4108 'Wärmeschutz im Hochbau', das Energieeinsparungsgesetz, die Wärmeschutzverordnung (WSVO) und die Heizungsanlagenverordnung geregelt. In der Norm DIN 4108, Teil 2 sind die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz festgeschrieben. Einbezogen sind Aufenthaltsräume, die bestimmungsgemäß auf mindestens 19 Grad C beheizt werden. Dazu gehören auch Schlafräume, Bäder, Dielen, Werkstätten, Geschäftsräume und Verwaltungsgebäude. Ausgenommen sind Industriebauten, Kühlhäuser, Sportstätten und Kirchen. Der Teil 4 enthält Materialkennwerte, die für den rechnerischen Nachweis des Wärmeschutzes von Gebäuden anzuwenden sind. Die Berechnungsmethoden und Beispiele werden im Teil 5 aufgeführt. Das Energieeinsparungsgesetz ist ein Rahmengesetz, auf dessen Grundlage die WSVO und andere Verordnungen beruhen. Mit der Novellierung der WSVO von 1995 wurde das Anforderungsniveau für den Wärmeschutz höher gesetzt und eine neue Nachweismethode eingeführt, bei der der jährliche Energiewärmebedarf über eine Bilanzierung der Verluste und Gewinne zu ermitteln ist. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Wärmebedarfsausweis regelt die Form des Nachweises durch Nutzung von Formblättern zur Ermittlung des jährlichen Heizwärmebedarfs. Die WSVO gilt vorrangig für Neubauten, aber auch für bauliche Änderungen am Gebäudebestand.
Gesetze, Verordnungen, Normen: Wärmeschutz - Feuchteschutz
Der Elektrofachmann ; 45 ; 92-97
1998
4 Seiten, 2 Bilder, 16 Quellen
Article (Journal)
German
Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz : Normen, Gesetze, Verordnungen
UB Braunschweig | 1965
|Wärmeschutz : Planung, Berechnung, Prüfung ; Normen, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
UB Braunschweig | 1988
|Online Contents | 2010