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Die Gasversorgungsunternehmen als Marktbeherrscher
Der Begriff der Marktbeherrschung ist im Hinblick auf die Definition des örtlich und sachlich relevanten Marktes durch die Energierechtsreform, das Verbot der Demarkations- und ausschließlichen Konzessionsverträge und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Durchleitung und zum freien Leitngsbau sehr in Bewegung geraten. Es sprechen gute Gründe dafür, bei der Bestimmung des sachlich relevanten Marktes von einem einheitlichen Wärmemarkt auszugehen - wie es die Gaswirtschaft auch schon in der Vergangenheit stets vertreten hat und nicht mehr von einem Gasmarkt zu sprechen. Bei der Bestimmung des örtlich relevanten Marktes wird in Zukunft die Beschränkung auf das bisherige 'Versorgungsgebiet' des jeweiligen Gasversorgungsunternehmens nicht den neuen Gegebenheiten gerecht. Der örtlich relevante Markt ist vielmehr gebietsmäßig zu erweitern um die Gebiete, aus denen potentielle Anbieter liefern können. Entsprechend sinkt der Marktanteil des jeweiligen Gasversorgers. Das bedeutet, daß die Mißbrauchsvorschriften - also auch die Fusionskontrollvorschriften -, die an den Begriff des Marktbeherrschers anknüpfen, nicht ohne nähere Begründung der marktbeherrschenden Stellung der Gasversorgungsunternehmen angewandt werden können.
Die Gasversorgungsunternehmen als Marktbeherrscher
Der Begriff der Marktbeherrschung ist im Hinblick auf die Definition des örtlich und sachlich relevanten Marktes durch die Energierechtsreform, das Verbot der Demarkations- und ausschließlichen Konzessionsverträge und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Durchleitung und zum freien Leitngsbau sehr in Bewegung geraten. Es sprechen gute Gründe dafür, bei der Bestimmung des sachlich relevanten Marktes von einem einheitlichen Wärmemarkt auszugehen - wie es die Gaswirtschaft auch schon in der Vergangenheit stets vertreten hat und nicht mehr von einem Gasmarkt zu sprechen. Bei der Bestimmung des örtlich relevanten Marktes wird in Zukunft die Beschränkung auf das bisherige 'Versorgungsgebiet' des jeweiligen Gasversorgungsunternehmens nicht den neuen Gegebenheiten gerecht. Der örtlich relevante Markt ist vielmehr gebietsmäßig zu erweitern um die Gebiete, aus denen potentielle Anbieter liefern können. Entsprechend sinkt der Marktanteil des jeweiligen Gasversorgers. Das bedeutet, daß die Mißbrauchsvorschriften - also auch die Fusionskontrollvorschriften -, die an den Begriff des Marktbeherrschers anknüpfen, nicht ohne nähere Begründung der marktbeherrschenden Stellung der Gasversorgungsunternehmen angewandt werden können.
Die Gasversorgungsunternehmen als Marktbeherrscher
Giefers, P. (author)
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 49 ; 177-179
1999
3 Seiten, 1 Bild, 24 Quellen
Article (Journal)
German
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