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Verfahrensfragen des Netzzugangs bei Elektrizität und Gas. Teil 1: Einschaltung der Kartellbehörden
Das am 29.4.98 in Kraft getretene Neuregelungsgesetz mit Energiewirtschaftsgesetz schafft für den Netzzugang bei elektrischer Energie und Gasversorgung neue Rahmenbedingungen in Europa. Während die materiellrechtlichen Aspekte auf breiter Basis diskutiert werden, haben verfahrensrechtliche Aspekte bisher weder besondere Beachtung noch gesetzliche Regelungen gefunden. Bei Streitfällen können die Kartellbehörden als Entscheidungsinstanz angerufen werden, ebenso können aber bei Zivilgerichten Feststellungs- oder Stufenklagen eingereicht werden. Der vorliegende erste Teil befaßt sich mit den Gesichtspunkten bei Einschaltung der Kartellbehörden, angefangen von einem Überblick über den gängigen Verfahrensablauf über die (nicht generell geltende) Verpflichtung zur Verfahrenseinleitung aufgrund anzuwendender materiellrechtlicher Vorschriften im Einzelfall, Inhalt der Untersagungsverfügung mit den jeweilig einlegbaren Rechtsmitteln (Beschwerde und Rechtsbeschwerde) bis zum einstweiligen Rechtsschutz. Letzterer dient dem Zweck, bis zum Abschluß einer möglicherweise längerdauernden Entscheidung mittels einer einstweiligen Anordnung eine wirtschaftlich sinnvolle Zwischenlösung zu finden. Zusammenfassend wird festgestellt, daß die Klärung von Durchleitungsstreitigkeiten durch die Kartellbehörden aufgrund ihrer weitreichenden Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhaltes sinnvoll ist. Der weitreichende Ermessensspielraum wird aber durch das EG-Recht stark eingeschränkt. (wird fortgesetzt)
Verfahrensfragen des Netzzugangs bei Elektrizität und Gas. Teil 1: Einschaltung der Kartellbehörden
Das am 29.4.98 in Kraft getretene Neuregelungsgesetz mit Energiewirtschaftsgesetz schafft für den Netzzugang bei elektrischer Energie und Gasversorgung neue Rahmenbedingungen in Europa. Während die materiellrechtlichen Aspekte auf breiter Basis diskutiert werden, haben verfahrensrechtliche Aspekte bisher weder besondere Beachtung noch gesetzliche Regelungen gefunden. Bei Streitfällen können die Kartellbehörden als Entscheidungsinstanz angerufen werden, ebenso können aber bei Zivilgerichten Feststellungs- oder Stufenklagen eingereicht werden. Der vorliegende erste Teil befaßt sich mit den Gesichtspunkten bei Einschaltung der Kartellbehörden, angefangen von einem Überblick über den gängigen Verfahrensablauf über die (nicht generell geltende) Verpflichtung zur Verfahrenseinleitung aufgrund anzuwendender materiellrechtlicher Vorschriften im Einzelfall, Inhalt der Untersagungsverfügung mit den jeweilig einlegbaren Rechtsmitteln (Beschwerde und Rechtsbeschwerde) bis zum einstweiligen Rechtsschutz. Letzterer dient dem Zweck, bis zum Abschluß einer möglicherweise längerdauernden Entscheidung mittels einer einstweiligen Anordnung eine wirtschaftlich sinnvolle Zwischenlösung zu finden. Zusammenfassend wird festgestellt, daß die Klärung von Durchleitungsstreitigkeiten durch die Kartellbehörden aufgrund ihrer weitreichenden Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhaltes sinnvoll ist. Der weitreichende Ermessensspielraum wird aber durch das EG-Recht stark eingeschränkt. (wird fortgesetzt)
Verfahrensfragen des Netzzugangs bei Elektrizität und Gas. Teil 1: Einschaltung der Kartellbehörden
Ungemach, M. (author) / Weber, T. (author)
1999
7 Seiten, Quellen
Article (Journal)
German
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