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Technische Baubestimmungen: Asbestrichtlinie
Die Asbestrichtlinie dient der Bewertung des Gefahrenpotentials sowie dem Arbeitsschutz bei der Sanierung von Gebäuden, in denen schwachgebundene Asbestbaustoffe (nicht Produkte wie Platten, Rohre ...) eingesetzt wurden. Der Beitrag befaßt sich im Sinne einer technischen Anleitung u.a. mit den eingesetzten Asbestprodukten, ihrem Anwendungszweck, der Dringlichkeit von Sanierungsfällen, mit Notmaßnahmen und der Erfolgsmessung, den verschiedenen Sanierungsverfahren, den bei einer Sanierung zu beachtenden Regelwerken, dem Arbeits- und Umweltschutz, der Abfallentsorgung, dem Messen der Asbestfaserkonzentration nach Sanierung sowie allen einschlägigen Rechts- und Arbeitsstätten-Vorschriften. (Schubert)
Technische Baubestimmungen: Asbestrichtlinie
Die Asbestrichtlinie dient der Bewertung des Gefahrenpotentials sowie dem Arbeitsschutz bei der Sanierung von Gebäuden, in denen schwachgebundene Asbestbaustoffe (nicht Produkte wie Platten, Rohre ...) eingesetzt wurden. Der Beitrag befaßt sich im Sinne einer technischen Anleitung u.a. mit den eingesetzten Asbestprodukten, ihrem Anwendungszweck, der Dringlichkeit von Sanierungsfällen, mit Notmaßnahmen und der Erfolgsmessung, den verschiedenen Sanierungsverfahren, den bei einer Sanierung zu beachtenden Regelwerken, dem Arbeits- und Umweltschutz, der Abfallentsorgung, dem Messen der Asbestfaserkonzentration nach Sanierung sowie allen einschlägigen Rechts- und Arbeitsstätten-Vorschriften. (Schubert)
Technische Baubestimmungen: Asbestrichtlinie
1990
24 Seiten, 1 Bild
Conference paper
German
SANIERUNG , GEFAHRSTOFFVERORDNUNG , ASBEST , KREBSERZEUGENDER STOFF , PRODUKT , BAUINDUSTRIE , GEBAEUDE , REPARATUR , MENSCH , GEFAEHRLICHER STOFF , KONTAMINATION , RICHTLINIE , NORM , GRENZWERT , BERUFSGENOSSENSCHAFT , ARBEITSSCHUTZ , IMMISSIONSSCHUTZ , UMWELTSCHUTZ , ARBEITSMEDIZIN , ABFALLSTOFF , BRANDSCHUTZ , MESSEN , ABFALLBESEITIGEN
Technische Baubestimmungen : Mauerwerksbau ; kostenloser Sonderdruck
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