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Die Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sind nicht einheitlich und lückenlos, obwohl die Messung der Asbestfaserkonzentration auf den Deponien unverändert erhebliche Emissionen zeigt. TRGS 519 und LAGA Merkblatt 'Entsorgung asbesthaltiger Abfälle' ist Asbest in die Gefährdungsgruppe I eingestuft. Das erfordert, asbesthaltige Abfälle (Asbestzement, Spritzasbest) zerstörungsfrei und ohne Staubentwicklung (bei Abbruch, Transport und auf Deponien) zu entfernen. Dazu kommen zunehmend verschiedene Verfestigungsverfahren (mit hydraulischen Bindemitteln, Kompaktierung, Bindemittel auf Kunststoffbasis u.a.) zur Anwendung. Eine rege Forschungs- und Erfindertätigkeit ('Asbest-Ex', SOLVAS-Verfahren etc.) ist zu verzeichnen. Ein völlig neues (zukunftsträchtiges) Verfahren ist die Verglasung (z.B. Vitrifix Schmelzöfen). Asbest wird bei Glasschmelztemperaturen in die Innenstruktur des Glases absorbiert und damit Teil der Molekülstruktur, d.h. die Faserstruktur der Asbestabfälle wird aufgehoben. Insgesamt sind im EG-Maßstab einheitliche Regelungen zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle dringend erforderlich.
Die Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sind nicht einheitlich und lückenlos, obwohl die Messung der Asbestfaserkonzentration auf den Deponien unverändert erhebliche Emissionen zeigt. TRGS 519 und LAGA Merkblatt 'Entsorgung asbesthaltiger Abfälle' ist Asbest in die Gefährdungsgruppe I eingestuft. Das erfordert, asbesthaltige Abfälle (Asbestzement, Spritzasbest) zerstörungsfrei und ohne Staubentwicklung (bei Abbruch, Transport und auf Deponien) zu entfernen. Dazu kommen zunehmend verschiedene Verfestigungsverfahren (mit hydraulischen Bindemitteln, Kompaktierung, Bindemittel auf Kunststoffbasis u.a.) zur Anwendung. Eine rege Forschungs- und Erfindertätigkeit ('Asbest-Ex', SOLVAS-Verfahren etc.) ist zu verzeichnen. Ein völlig neues (zukunftsträchtiges) Verfahren ist die Verglasung (z.B. Vitrifix Schmelzöfen). Asbest wird bei Glasschmelztemperaturen in die Innenstruktur des Glases absorbiert und damit Teil der Molekülstruktur, d.h. die Faserstruktur der Asbestabfälle wird aufgehoben. Insgesamt sind im EG-Maßstab einheitliche Regelungen zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle dringend erforderlich.
Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Rosenbusch, K. (author)
1990
28 Seiten, 5 Bilder, 2 Tabellen, 10 Quellen
Conference paper
German
Abfallrechtliche Regelungen zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
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