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Umweltverträglichkeitsprüfung in wasserrechtlichen und abfallrechtlichen Verfahren
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - Inkraftsetzung August 1990 - schreibt für eine Vielzahl von Vorhaben auf dem Gebiet der Abfall- und Wasserwirtschaft eine Prüfung vor. Hiermit ist eine Umsetzung der EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgt. Die UVP-pflichtigen Vorhaben sind in der Anlage zu Paragraph 3 o.g. Gesetzes aufgeführt. Im wesentlichen handelt es sich um Bau oder Veränderung von Abfallentsorgungsanlagen, Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen, wasserbauliche Maßnahmen, Bundeswasserstraßen und Rohrleitungsanlagen. Im Bereich des Abfallrechts wird mit vorliegendem Gesetz eine Reihe von Streitfragen eindeutig geregelt. Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Verbrennung, chemischen Behandlung und Ablagerung besonders überwachungspflichtiger Abfälle fallen zweifelsfrei in diese Regelung. Auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft werden neben den bisherigen Vorhaben (wesentliche Umgestaltung von Gewässern, seiner Ufer, Deich- und Dammbauten) nunmehr auch Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen in diese Regelung einbezogen. Das Verfahren der UVP wird in seinem Ablauf beschrieben, wobei eine Bewertung der Umweltauswirkungen als problematisch erscheint.
Umweltverträglichkeitsprüfung in wasserrechtlichen und abfallrechtlichen Verfahren
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - Inkraftsetzung August 1990 - schreibt für eine Vielzahl von Vorhaben auf dem Gebiet der Abfall- und Wasserwirtschaft eine Prüfung vor. Hiermit ist eine Umsetzung der EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgt. Die UVP-pflichtigen Vorhaben sind in der Anlage zu Paragraph 3 o.g. Gesetzes aufgeführt. Im wesentlichen handelt es sich um Bau oder Veränderung von Abfallentsorgungsanlagen, Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen, wasserbauliche Maßnahmen, Bundeswasserstraßen und Rohrleitungsanlagen. Im Bereich des Abfallrechts wird mit vorliegendem Gesetz eine Reihe von Streitfragen eindeutig geregelt. Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Verbrennung, chemischen Behandlung und Ablagerung besonders überwachungspflichtiger Abfälle fallen zweifelsfrei in diese Regelung. Auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft werden neben den bisherigen Vorhaben (wesentliche Umgestaltung von Gewässern, seiner Ufer, Deich- und Dammbauten) nunmehr auch Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen in diese Regelung einbezogen. Das Verfahren der UVP wird in seinem Ablauf beschrieben, wobei eine Bewertung der Umweltauswirkungen als problematisch erscheint.
Umweltverträglichkeitsprüfung in wasserrechtlichen und abfallrechtlichen Verfahren
Environment conformity investigation in granting procedures for water and waste disposal rights
Wendenburg, H. (author)
Wasser und Boden ; 45 ; 141-143
1993
3 Seiten, 14 Quellen
Article (Journal)
German
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