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Entsorgungsprobleme bei der Wasseraufbereitung
Bei der Aufbereitung von Grund- und Oberflächenwasser zu Trinkwasser fallen neben verwertbaren Nebenprodukten auch Rückstände in Form von schlammhaltigen Wässern, Schlämmen, entwässerten Schlämmen, Klarwässern, festen Rückständen, Eluaten und Regeneraten an. Für die Entsorgung dieser Rückstände gelten eine Reihe von Rechtsvorschriften und Technischen Regeln (TA). Die wichtigsten Grundsätze sind im Abfallgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz aufgeführt. Bei Einhaltung entsprechender Genehmigungsverfahren ist eine Einleitung von schlammhaltigen Wässern in Gewässer oder die Kanalisation möglich. Umweltfreundlicher ist auf jeden Fall eine Schlammausfällung mit anschließender Schlammbehandlung und -lagerung. Die Entwässerung sollte dabei vorzugsweise auf dränierten Trockenbeeten mit einer kontrollierten Behandlung des Dränagewassers erfolgen. Je nach Schlammzusammensetzung ist eine Verwendung der Rückstände als Düngemittel in der Land- und Forstwirtschaft oder als Zusatzmittel bei der Zementproduktion, Ziegelherstellung, Papierindustrie, Glasherstellung, beim Straßenbau und sogar bei der Viehfutterherstellung möglich. Ist eine Verwertung technisch nicht möglich, können Rückstände aus der Wasseraufbereitung zur Ablagerung der Deponie zugeführt werden. Dabei sind jedoch die Grundsätze der TA Siedlungsabfall zu beachten. Um Erfahrungen bei der Verwertung von Nebenprodukten und der Entsorgung von Rückständen aus der Wasseraufbereitung besser nutzen zu können, haben sich am Niederrhein mehrere Wasserwerke zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Entsorgungsprobleme bei der Wasseraufbereitung
Bei der Aufbereitung von Grund- und Oberflächenwasser zu Trinkwasser fallen neben verwertbaren Nebenprodukten auch Rückstände in Form von schlammhaltigen Wässern, Schlämmen, entwässerten Schlämmen, Klarwässern, festen Rückständen, Eluaten und Regeneraten an. Für die Entsorgung dieser Rückstände gelten eine Reihe von Rechtsvorschriften und Technischen Regeln (TA). Die wichtigsten Grundsätze sind im Abfallgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz aufgeführt. Bei Einhaltung entsprechender Genehmigungsverfahren ist eine Einleitung von schlammhaltigen Wässern in Gewässer oder die Kanalisation möglich. Umweltfreundlicher ist auf jeden Fall eine Schlammausfällung mit anschließender Schlammbehandlung und -lagerung. Die Entwässerung sollte dabei vorzugsweise auf dränierten Trockenbeeten mit einer kontrollierten Behandlung des Dränagewassers erfolgen. Je nach Schlammzusammensetzung ist eine Verwendung der Rückstände als Düngemittel in der Land- und Forstwirtschaft oder als Zusatzmittel bei der Zementproduktion, Ziegelherstellung, Papierindustrie, Glasherstellung, beim Straßenbau und sogar bei der Viehfutterherstellung möglich. Ist eine Verwertung technisch nicht möglich, können Rückstände aus der Wasseraufbereitung zur Ablagerung der Deponie zugeführt werden. Dabei sind jedoch die Grundsätze der TA Siedlungsabfall zu beachten. Um Erfahrungen bei der Verwertung von Nebenprodukten und der Entsorgung von Rückständen aus der Wasseraufbereitung besser nutzen zu können, haben sich am Niederrhein mehrere Wasserwerke zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Entsorgungsprobleme bei der Wasseraufbereitung
Wichmann, K. (author)
bbr, Wasser und Rohrbau ; 45 ; 14-19
1994
6 Seiten, 2 Bilder, 5 Tabellen, 5 Quellen
Article (Journal)
German
Entsorgungsprobleme bei der Wasseraufbereitung
Online Contents | 1994
|Springer Verlag | 2019
|Tema Archive | 1992
Wiley | 2003
|Online Contents | 1995