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Beim Aushub von Gruben und Gräben stellt die Sicherung der Wände in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Aufgabe dar. Eine Baugrube muß so gesichert werden, daß die in ihr arbeitenden Menschen nicht verschüttet werden können, daß niemand hineinfallen kann, und daß umstehende Bauwerke in ihrer Statik nicht beeinträchtigt werden. Gerade bei geringen Grabentiefen werden die Sicherheitsauflagen als lästig, teuer und verzichtbar angesehen und häufig entsprechend fahrlässig ausgeführt. Auch die Aufnahme in Leistungsverzeichnisse und Kalkulationen fehlt oft. Im Rahmen von Vorlesungen für Bauingenieure soll die Akzeptanzlücke geschlossen werden und eine Neubewertung des Grabenverbaus erfolgen. Die entsprechenden Vorgaben sind in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 37 'Bauarbeiten' der berufsgenossenschaftlichen Fachausschüsse Bau und Tiefbau festgelegt. Für die Aufnahme des Grabenverbaus in Leistungsverzeichnis und Kalkulation ist eine genaue Baustellenbeschreibung durch den Auftraggeber notwendig. Der Bearbeiter muß die bodenstrukturellen Bedingungen und die aktuellen Verbauverfahrensweisen kennen. Kostentreibende Faktoren wie Leitungsquerungen müssen im Vorfeld ausgeschlossen werden, und auch eine notwendige Querungssuche muß Bestandteil der Kalkulation sein. Es wird gefordert, daß Hochschulen diese Kenntnisse vermitteln und deutlich machen, wie notwendig sowohl aus sicherheitstechnischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen eine exakte Grabenverbauplanung ist.
Beim Aushub von Gruben und Gräben stellt die Sicherung der Wände in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Aufgabe dar. Eine Baugrube muß so gesichert werden, daß die in ihr arbeitenden Menschen nicht verschüttet werden können, daß niemand hineinfallen kann, und daß umstehende Bauwerke in ihrer Statik nicht beeinträchtigt werden. Gerade bei geringen Grabentiefen werden die Sicherheitsauflagen als lästig, teuer und verzichtbar angesehen und häufig entsprechend fahrlässig ausgeführt. Auch die Aufnahme in Leistungsverzeichnisse und Kalkulationen fehlt oft. Im Rahmen von Vorlesungen für Bauingenieure soll die Akzeptanzlücke geschlossen werden und eine Neubewertung des Grabenverbaus erfolgen. Die entsprechenden Vorgaben sind in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 37 'Bauarbeiten' der berufsgenossenschaftlichen Fachausschüsse Bau und Tiefbau festgelegt. Für die Aufnahme des Grabenverbaus in Leistungsverzeichnis und Kalkulation ist eine genaue Baustellenbeschreibung durch den Auftraggeber notwendig. Der Bearbeiter muß die bodenstrukturellen Bedingungen und die aktuellen Verbauverfahrensweisen kennen. Kostentreibende Faktoren wie Leitungsquerungen müssen im Vorfeld ausgeschlossen werden, und auch eine notwendige Querungssuche muß Bestandteil der Kalkulation sein. Es wird gefordert, daß Hochschulen diese Kenntnisse vermitteln und deutlich machen, wie notwendig sowohl aus sicherheitstechnischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen eine exakte Grabenverbauplanung ist.
Grabenverbau darf nicht als lästige Auflage betrachtet werden
Kotte, G. (author)
Tiefbau, Ingenieurbau, Straßenbau ; 38 ; 15-18
1996
4 Seiten, 4 Bilder
Article (Journal)
German
Grabenverbau darf nicht als lästige Auflage betrachtet werden
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