A platform for research: civil engineering, architecture and urbanism
Verfahrensregeln für die europäische technische Zulassung
In der EU-Bauproduktrichtlinie (BPR) vom 21.12.1988, die in Deutschland durch das Bauproduktengesetz (BauPG) vom 10.8.1992 umgesetzt wurde, wird für den Nachweis der Brauchbarkeit von Bauprodukten und als Grundlage für ihre CE- Kennzeichnung das Instrument der europäischen technischen Zulassung (European technical approval -ETA) vorgesehen - ähnlich dem der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach den Landesbauordnungen. Als brauchbar gelten nach der BPR Bauprodukte dann, wenn sie solche Merkmale aufweisen, daß die Bauwerke, in die sie eingebaut werden, bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung und normaler Instandhaltung während einer angemessenen Zeitdauer und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und bestimmte wesentliche Anforderungen erfüllen in Bezug auf mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz. Die wesentlichen Anforderungen, die in der BPR nur kurz beschrieben werden und die Gegenstand nationaler Vorschriften sein dürfen, werden in sogenannten Grundlagendokumenten konkretisiert, die mit qualifizierter Mehrheit im Ständigen Ausschuß für das Bauwesen (StAB) zu verabschieden sind. Die Mitgliedsstaaten sind nach der BPR verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Produkte, die für den dauerhaften Einbau in Bauwerken bestimmt sind nur auf den Markt gebracht werden können, wenn sie für diesen Zweck brauchbar sind. Das Verfahren der Erteilung der europäischen technischen Zulassung und die Voraussetzungen werden näher aufgezeigt, die für die Erteilung befugten Stellen werden genannt, vorliegende Anträge aufgelistet und in der Anlage die Formulare für den Antrag abgebildet, sowie die Vorgehensweise bei ETA-Beantragung, ETA- Änderung, ETA-Verlängerung und ETA-Zurückziehung skizziert.
Verfahrensregeln für die europäische technische Zulassung
In der EU-Bauproduktrichtlinie (BPR) vom 21.12.1988, die in Deutschland durch das Bauproduktengesetz (BauPG) vom 10.8.1992 umgesetzt wurde, wird für den Nachweis der Brauchbarkeit von Bauprodukten und als Grundlage für ihre CE- Kennzeichnung das Instrument der europäischen technischen Zulassung (European technical approval -ETA) vorgesehen - ähnlich dem der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach den Landesbauordnungen. Als brauchbar gelten nach der BPR Bauprodukte dann, wenn sie solche Merkmale aufweisen, daß die Bauwerke, in die sie eingebaut werden, bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung und normaler Instandhaltung während einer angemessenen Zeitdauer und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und bestimmte wesentliche Anforderungen erfüllen in Bezug auf mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz. Die wesentlichen Anforderungen, die in der BPR nur kurz beschrieben werden und die Gegenstand nationaler Vorschriften sein dürfen, werden in sogenannten Grundlagendokumenten konkretisiert, die mit qualifizierter Mehrheit im Ständigen Ausschuß für das Bauwesen (StAB) zu verabschieden sind. Die Mitgliedsstaaten sind nach der BPR verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Produkte, die für den dauerhaften Einbau in Bauwerken bestimmt sind nur auf den Markt gebracht werden können, wenn sie für diesen Zweck brauchbar sind. Das Verfahren der Erteilung der europäischen technischen Zulassung und die Voraussetzungen werden näher aufgezeigt, die für die Erteilung befugten Stellen werden genannt, vorliegende Anträge aufgelistet und in der Anlage die Formulare für den Antrag abgebildet, sowie die Vorgehensweise bei ETA-Beantragung, ETA- Änderung, ETA-Verlängerung und ETA-Zurückziehung skizziert.
Verfahrensregeln für die europäische technische Zulassung
Seyfert, H.J. (author)
1995
16 Seiten
Conference paper
German
Bautechnik , Bauausführung , Produkteigenschaft , Produkt (Erzeugnis) , Lizenz , Europäische Gemeinschaft , EG-Richtlinie , Vorschrift , Gebäude , Gebrauchstauglichkeit , Festigkeit , Standfestigkeit , Brandschutz , Hygiene , Gesundheitsschutz , Umweltschutz , Schallschutz , Energieeinsparung , Wärmeschutz
Die europäische technische Zulassung für Dübel
Wiley | 1999
|Die europäische technische Zulassung von Bauprodukten
Online Contents | 1995
|Die europäische technische Zulassung für Dübel
Tema Archive | 1999
|Europäische Technische Zulassung für Hülsen- und Bolzenanker
Online Contents | 2013