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Einsatz mobiler Brandmeldeanlagen
Feuergefährliche Arbeiten sind nach den einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften und des VdS (Verband der Sachversicherer) grundsätzlich durch eine Brandsicherheitswache abzusichern. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, diese Sicherheitswache durch ein mobiles Brandmeldesystem zu ergänzen. Insbesondere bei ausgedehnten, unübersichtlichen Arbeitsstellen bietet sich eine Erweiterung der Überwachungsmöglichkeit durch externe Brandmelder an. Das mobile Brandmeldesystem besteht aus 4, 6 oder 8 Rauchmeldern, die im Bereich der Gefahrenstelle angebracht werden. Die Meldersignale werden über Funk an die bis zu 300 m entfernte Empfangsstation weitergegeben, dort registriert und ein Alarm ausgelöst. Ein Telefonwählgerät mit Anschluß, beispielsweise zur öffentlichen Feuerwehr, ist möglich. Die Anlage wird mit Batterien betrieben und ist damit unabhängig vom Stromnetz. Eine weitere sinnvolle Einsatzmöglichkeiten kann die vorübergehende alternative Verwendung als Brandmeldeanlage bei Reparaturarbeiten sein. Als ausschließliche Überwachungsmaßnahme anstatt einer Brandsicherheitswache sollten derartige Brandmeldeanlagen nicht eingesetzet werden. Die Unfallverhütungsvorschrift 'Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren', die VBG 15 der Berufsgenossenschaft, die 'Sicherheitsvorschriften für Feuerarbeiten' (VdS 2047) sowie die Richtlinien für Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten (VdS 2008) sind auch beim Einsatz mobiler Brandmeldeanlagen einzuhalten.
Einsatz mobiler Brandmeldeanlagen
Feuergefährliche Arbeiten sind nach den einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften und des VdS (Verband der Sachversicherer) grundsätzlich durch eine Brandsicherheitswache abzusichern. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, diese Sicherheitswache durch ein mobiles Brandmeldesystem zu ergänzen. Insbesondere bei ausgedehnten, unübersichtlichen Arbeitsstellen bietet sich eine Erweiterung der Überwachungsmöglichkeit durch externe Brandmelder an. Das mobile Brandmeldesystem besteht aus 4, 6 oder 8 Rauchmeldern, die im Bereich der Gefahrenstelle angebracht werden. Die Meldersignale werden über Funk an die bis zu 300 m entfernte Empfangsstation weitergegeben, dort registriert und ein Alarm ausgelöst. Ein Telefonwählgerät mit Anschluß, beispielsweise zur öffentlichen Feuerwehr, ist möglich. Die Anlage wird mit Batterien betrieben und ist damit unabhängig vom Stromnetz. Eine weitere sinnvolle Einsatzmöglichkeiten kann die vorübergehende alternative Verwendung als Brandmeldeanlage bei Reparaturarbeiten sein. Als ausschließliche Überwachungsmaßnahme anstatt einer Brandsicherheitswache sollten derartige Brandmeldeanlagen nicht eingesetzet werden. Die Unfallverhütungsvorschrift 'Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren', die VBG 15 der Berufsgenossenschaft, die 'Sicherheitsvorschriften für Feuerarbeiten' (VdS 2047) sowie die Richtlinien für Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten (VdS 2008) sind auch beim Einsatz mobiler Brandmeldeanlagen einzuhalten.
Einsatz mobiler Brandmeldeanlagen
Schadenprisma ; 25 ; 11
1996
1 Seite, 3 Bilder
Article (Journal)
German
BRANDSCHUTZ - Einsatz mobiler Brandmeldeanlagen
Online Contents | 1996
|TIBKAT | 1984
|Risikobezogene Anlagenstrukturen bei Brandmeldeanlagen
Tema Archive | 1990
|Tema Archive | 1978
|TIBKAT | 1985
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