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Der begehbare Infrastrukturkanal. Ein altes Thema für einen neuen Anfang?
In Auszügen aus einer an der TU Wien abgeschlossenen Dissertation werden Historie, rechtliche Randbedingungen, Vorteile und Aufgaben sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen über begehbare Infrastrukturkanäle in Städten diskutiert. Hierbei handelt es sich um gemauerte oder betonierte großräumige Kanäle, die unterschiedliche Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen beherbergen, und so bei Erweiterungen oder Reparaturen das Aufgraben überflüssig machen. Nachdem technisch geprägte Problemstellungen, wie Materialauswahl und Sicherheitsaspekte, heute bei richtiger Auslegung lösbar sind, stehen neben den hohen Investitionskosten vor allem rechtliche Fragen einem häufigeren Einsatz von Infrastrukturkanälen entgegen. Für die Kostenabschätzung ist es von Bedeutung, welche Aufwendungen für Wartung, Reparatur, Erneuerung und Erweiterung installierter Leitungssysteme erwartet werden. Am Beispiel der Stadt Wien wird gezeigt, wie viele Kilometer Straße innerhalb von vier Jahren für die einzelnen Versorgungsmaßnahmen aufgegraben wurden. Im Durchschnitt ergibt sich alleine bei Betrachtung der Lebensdauer der einzelnen Leitungsarten für die Unversehrheit einer städtischen Straßenoberfläche der Wert von etwa 2 3/4 Jahren, wobei Erweiterungen der Anlagen noch nicht berücksichtigt sind. Kostentreibend sind allerdings die erhöhten Sicherheitsanforderungen, die an die im Kanal offen verlaufenden Leistungen gestellt werden. Neben eigenen Funktionalitäten (Druckausgleich, Schutz vor Beschädigungen, Wassereinbruch) müssen auch Einflüsse von außen durch Unfall, Vandalismus und Brand berücksichtigt werden. Für das Raumordnungsverfahren fehlen in Österreich einheitliche rechtliche Bedingungen. Einander überlagernde Kompetenzen von Gemeinden, Ländern und Bund und fehlende Normen für die Auslegung, Nutzungrecht und Nutzungspflicht sowie Eigentumsfragen müssen noch geregelt werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zeigen, daß Infrastrukturkanäle bei ausreichender Auslastung insgesamt etwa genauso teuer kommen wie die Erdverlegung, wenn alle Kosten einbezogen werden. Ihre Erstellung muß aber von den Versorgungsunternehmen geleistet und nicht auf die Kommunen umgewälzt werden.
Der begehbare Infrastrukturkanal. Ein altes Thema für einen neuen Anfang?
In Auszügen aus einer an der TU Wien abgeschlossenen Dissertation werden Historie, rechtliche Randbedingungen, Vorteile und Aufgaben sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen über begehbare Infrastrukturkanäle in Städten diskutiert. Hierbei handelt es sich um gemauerte oder betonierte großräumige Kanäle, die unterschiedliche Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen beherbergen, und so bei Erweiterungen oder Reparaturen das Aufgraben überflüssig machen. Nachdem technisch geprägte Problemstellungen, wie Materialauswahl und Sicherheitsaspekte, heute bei richtiger Auslegung lösbar sind, stehen neben den hohen Investitionskosten vor allem rechtliche Fragen einem häufigeren Einsatz von Infrastrukturkanälen entgegen. Für die Kostenabschätzung ist es von Bedeutung, welche Aufwendungen für Wartung, Reparatur, Erneuerung und Erweiterung installierter Leitungssysteme erwartet werden. Am Beispiel der Stadt Wien wird gezeigt, wie viele Kilometer Straße innerhalb von vier Jahren für die einzelnen Versorgungsmaßnahmen aufgegraben wurden. Im Durchschnitt ergibt sich alleine bei Betrachtung der Lebensdauer der einzelnen Leitungsarten für die Unversehrheit einer städtischen Straßenoberfläche der Wert von etwa 2 3/4 Jahren, wobei Erweiterungen der Anlagen noch nicht berücksichtigt sind. Kostentreibend sind allerdings die erhöhten Sicherheitsanforderungen, die an die im Kanal offen verlaufenden Leistungen gestellt werden. Neben eigenen Funktionalitäten (Druckausgleich, Schutz vor Beschädigungen, Wassereinbruch) müssen auch Einflüsse von außen durch Unfall, Vandalismus und Brand berücksichtigt werden. Für das Raumordnungsverfahren fehlen in Österreich einheitliche rechtliche Bedingungen. Einander überlagernde Kompetenzen von Gemeinden, Ländern und Bund und fehlende Normen für die Auslegung, Nutzungrecht und Nutzungspflicht sowie Eigentumsfragen müssen noch geregelt werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zeigen, daß Infrastrukturkanäle bei ausreichender Auslastung insgesamt etwa genauso teuer kommen wie die Erdverlegung, wenn alle Kosten einbezogen werden. Ihre Erstellung muß aber von den Versorgungsunternehmen geleistet und nicht auf die Kommunen umgewälzt werden.
Der begehbare Infrastrukturkanal. Ein altes Thema für einen neuen Anfang?
Jodl, H.G. (author)
Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift ; 141 ; 429-438
1996
10 Seiten, 6 Bilder, 6 Tabellen, 5 Quellen
Article (Journal)
German
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|THEMA - FACHARTIKEL . THÈME - ARTICLES TECHNIQUES - Begehbare Leitungstunnel . Galeries techniques
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