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Bedingt durch eine umfassende Gebäudeinstallationstechnik lassen sich Brandschutzabschnitte nicht ohne Öffnungen und Durchbrüche, insbesondere für Kabelinstallationen, herstellen. Die sachgemäße Ausführung ist deshalb ein wesentlicher Teil des Gesamtbrandschutzkonzeptes. Notwendig ist die Vermeidung von Brandausweitung, Brandübertragung und Rauchausbreitung als Ergebnis einer Durchgangsstelle sowie eine Brandentstehung durch die Kabel selbst. Darüberhinaus muß die Funktionsfähigkeit der Kabelanlage erhalten bleiben. Mögliche Maßnahmen sind der Einbau von Abschottungen an Kabeldurchbrüchen, feuerwiderstandsfähige Ausführung von Abschottung und Kabelmaterial oder die Verwendung feuerwiderstandsfähiger Installationskanäle und Installationsschächte. Rechtsgrundlagen sind die bauaufsichtlichen Forderungen, nach denen keine Übertragung von Feuer und Rauchgasen in andere Brandabschnitte zulässig ist. Die Technischen Regeln für Kabelschottungen sind in DIN 4102, Blatt 9 festgelegt. Kabelschottungen sind ungeregelte Bauprodukte. Deshalb ist ein besonderer Zulassungsbescheid erforderlich. Größere Kabeldurchführungen (Kabellagen) sind nur mit zugelassenen Kabelschottungen herzustellen. Materialausführung, Montage und Wandausführung benötigen einen Zulassungsbescheid. Haustechnische Einrichtungen sind meist Schwachstellen hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes. Häufig erfolgt eine nachträgliche Verlegung außerhalb der Kabeltrassen. Sie sind unter gleichen Brandschutzbedingungen auszuführen. Alternativen zu Kabelschottungen können Installationsschächte und Installationskanäle in feuerwiderstandsfähiger Ausführung oder eine Kombination aus beiden sein. Über die sachgerechte Ausführung und Verwendung zugelassener Baukomponenten ist vom Ausführenden eine Werksbescheinigung nach DIN 50049 vorzulegen. Kabelschottungen bedürfen einer Wartung, weil erfahrungsgemäß Änderungen und Nachinstallationen an den Kabelanlagen vorgenommen werden, die eine sichere Abschottung der Kabeldurchführungen durch unzulässige Eingriffe etc. nicht mehr gewährleisten. Nach solchen Arbeiten ist der ordnungsgemäße Zustand wiederherzustellen.
Bedingt durch eine umfassende Gebäudeinstallationstechnik lassen sich Brandschutzabschnitte nicht ohne Öffnungen und Durchbrüche, insbesondere für Kabelinstallationen, herstellen. Die sachgemäße Ausführung ist deshalb ein wesentlicher Teil des Gesamtbrandschutzkonzeptes. Notwendig ist die Vermeidung von Brandausweitung, Brandübertragung und Rauchausbreitung als Ergebnis einer Durchgangsstelle sowie eine Brandentstehung durch die Kabel selbst. Darüberhinaus muß die Funktionsfähigkeit der Kabelanlage erhalten bleiben. Mögliche Maßnahmen sind der Einbau von Abschottungen an Kabeldurchbrüchen, feuerwiderstandsfähige Ausführung von Abschottung und Kabelmaterial oder die Verwendung feuerwiderstandsfähiger Installationskanäle und Installationsschächte. Rechtsgrundlagen sind die bauaufsichtlichen Forderungen, nach denen keine Übertragung von Feuer und Rauchgasen in andere Brandabschnitte zulässig ist. Die Technischen Regeln für Kabelschottungen sind in DIN 4102, Blatt 9 festgelegt. Kabelschottungen sind ungeregelte Bauprodukte. Deshalb ist ein besonderer Zulassungsbescheid erforderlich. Größere Kabeldurchführungen (Kabellagen) sind nur mit zugelassenen Kabelschottungen herzustellen. Materialausführung, Montage und Wandausführung benötigen einen Zulassungsbescheid. Haustechnische Einrichtungen sind meist Schwachstellen hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes. Häufig erfolgt eine nachträgliche Verlegung außerhalb der Kabeltrassen. Sie sind unter gleichen Brandschutzbedingungen auszuführen. Alternativen zu Kabelschottungen können Installationsschächte und Installationskanäle in feuerwiderstandsfähiger Ausführung oder eine Kombination aus beiden sein. Über die sachgerechte Ausführung und Verwendung zugelassener Baukomponenten ist vom Ausführenden eine Werksbescheinigung nach DIN 50049 vorzulegen. Kabelschottungen bedürfen einer Wartung, weil erfahrungsgemäß Änderungen und Nachinstallationen an den Kabelanlagen vorgenommen werden, die eine sichere Abschottung der Kabeldurchführungen durch unzulässige Eingriffe etc. nicht mehr gewährleisten. Nach solchen Arbeiten ist der ordnungsgemäße Zustand wiederherzustellen.
Baulicher Brandschutz durch Kabelabschottung
Mayr, J. (author)
1996
6 Seiten, 6 Bilder, 3 Tabellen, 12 Quellen
Report
German
Kabelnetz , elektrisches Netz (Energienetz) , Installationstechnik , Haustechnik , Schadenverhütung , Brandschutz , Brandverhütung , Brandschaden , Brandverhalten , Feuersicherheit , Gebäude , Leitungsführung , Leitungsschutz , Rauch , Schutzmaßnahme , Kabelkanal , Kabelmantel , Bauausführung , Zulassung , Test (Prüfung) , Abnahmekontrolle , Gütesicherung , Baustoff , Bauteil , Bauwesen
TIBKAT | 2000
|Feuerbremse. Baulicher Brandschutz durch Kabelabschottungen
Tema Archive | 1996
|Online Contents | 1998
UB Braunschweig | 2000
|Baulicher Brandschutz - Naturbaustoffe und Brandschutz
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