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Es wird der Konflikt diskutiert, der sich aus den markttechnischen und wettbewerbsrechtlichen Bedingungen einerseits und den rechtlich wirksamen Vergaberichtlinien andererseits für die Anbieter von Bauleistungen ergibt. Unter Einbeziehung marktökonomischer Überlegungen werden Ansätze zur Neuordnung der Vergaberichtlinien für Bauleistungen vorgestellt, wobei die Preisbildung im Vordergrund steht. Neben den theoretischen Grundlagen marktwirtschaftlicher Preisbildung werden die Besonderheiten in der Bauwirtschaft diskutiert. Dazu gehören vor allem die auftragsorientierte und meist prototypartige Einzelfertigung, die direkte Konkurrenz mehrerer Anbieter bei einem Nachfrager, die meist gleichwertige Qualifizierung, die mangelnde Möglichkeit des Eigentumvorbehalts, die generelle Unschärfe der Leistungsvereinbarung sowie die hohen Risiken bei vergleichsweise kleiner Rendite. Die Vergabebestimmungen, vor allem die für öffentlich-rechtliche Bauherren zwingend vorgeschriebenen Teile der VOB, geben dem Nachfrager mehr Marktmacht, aber auch mehr Marktübersicht. Während bei der freihändigen Auftragsvergabe die Machtverhältnisse eher ausgewogen sind, ist eine angemessene Preisbildung im Rahmen einer Ausschreibung kaum möglich. Bestechungen und Preisabsprachen sind strafrechtlich relevante Ausweichmethoden. Die Abgabe von Nebenangeboten verschiebt das Risiko noch weiter zu Ungunsten des Anbieters. Die strategische Ausnutzung von Ausschreibungsschwächen birgt ebenfalls finanzielle Risiken. Nicht zuletzt wird auch durch den Abbau sicherheitsrelevanter oder qualitativer Standards versucht, die Gewinnzone zu erreichen, dies insbesondere durch Arbeitskräfte aus Billiglohnländern. Aus diesen Erkenntnissen ergibt sich die Notwendigkeit, durch Veränderung der markttechnischen und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen dem Preisbildungsdilemma entgegenzuwirken. Bei der freihändigen Vergabe kann das durch eine weitgehende Vertragsfreiheit der Parteien geschehen. Bei der Ausschreibung kann ein realistischer Preiserhöhungsfaktor vermeiden, daß eindeutig zu niedrige Angebote zum Zuge kommen. Ein anderer Weg ist die verbindliche Kostenschätzung des Nachfragers.
Es wird der Konflikt diskutiert, der sich aus den markttechnischen und wettbewerbsrechtlichen Bedingungen einerseits und den rechtlich wirksamen Vergaberichtlinien andererseits für die Anbieter von Bauleistungen ergibt. Unter Einbeziehung marktökonomischer Überlegungen werden Ansätze zur Neuordnung der Vergaberichtlinien für Bauleistungen vorgestellt, wobei die Preisbildung im Vordergrund steht. Neben den theoretischen Grundlagen marktwirtschaftlicher Preisbildung werden die Besonderheiten in der Bauwirtschaft diskutiert. Dazu gehören vor allem die auftragsorientierte und meist prototypartige Einzelfertigung, die direkte Konkurrenz mehrerer Anbieter bei einem Nachfrager, die meist gleichwertige Qualifizierung, die mangelnde Möglichkeit des Eigentumvorbehalts, die generelle Unschärfe der Leistungsvereinbarung sowie die hohen Risiken bei vergleichsweise kleiner Rendite. Die Vergabebestimmungen, vor allem die für öffentlich-rechtliche Bauherren zwingend vorgeschriebenen Teile der VOB, geben dem Nachfrager mehr Marktmacht, aber auch mehr Marktübersicht. Während bei der freihändigen Auftragsvergabe die Machtverhältnisse eher ausgewogen sind, ist eine angemessene Preisbildung im Rahmen einer Ausschreibung kaum möglich. Bestechungen und Preisabsprachen sind strafrechtlich relevante Ausweichmethoden. Die Abgabe von Nebenangeboten verschiebt das Risiko noch weiter zu Ungunsten des Anbieters. Die strategische Ausnutzung von Ausschreibungsschwächen birgt ebenfalls finanzielle Risiken. Nicht zuletzt wird auch durch den Abbau sicherheitsrelevanter oder qualitativer Standards versucht, die Gewinnzone zu erreichen, dies insbesondere durch Arbeitskräfte aus Billiglohnländern. Aus diesen Erkenntnissen ergibt sich die Notwendigkeit, durch Veränderung der markttechnischen und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen dem Preisbildungsdilemma entgegenzuwirken. Bei der freihändigen Vergabe kann das durch eine weitgehende Vertragsfreiheit der Parteien geschehen. Bei der Ausschreibung kann ein realistischer Preiserhöhungsfaktor vermeiden, daß eindeutig zu niedrige Angebote zum Zuge kommen. Ein anderer Weg ist die verbindliche Kostenschätzung des Nachfragers.
Zur Preisbildung bei Bauleistungen
On the price determination in civil engineering assignments
Hechtl, A. (author)
Bautechnik ; 73 ; 786-792
1996
7 Seiten, 3 Bilder, 16 Quellen
Article (Journal)
German
Zur Preisbildung bei Bauleistungen
Online Contents | 1996
|Kalkulation und Preisbildung bei Rüstungsaufträgen
TIBKAT | 1944
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