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Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern. Auswirkungen der EN 3 auf die ZH 1/201
Für Handfeuerlöscher sind nach der DIN EN 3 (Euronorm) neben der Löschergröße auch die Löschleistung für die zugelassenen Brandklassen auszuweisen. Es werden beispielsweise bei einem 6 kg-ABC-Pulverlöscher die Werte 27 A, 144 B und C angegeben. Bedeutung: mit den Löschmittelinhalt können 27 dm eines definierten Klasse A-Brandes oder 144 l eines definierten Klasse B-Brandes oder Klasse C-Brand unter optimalen Bedingungen gelöscht werden. Durch den Vergleich des Löschvermögens sind bei einem Typ PG 6-Löscher für eine 1000 m(exp2) große Halle mittlerer Brandgefährdung bis zu 5 Feuerlöscher einzusparen. Zur Umsetzung der DIN EN 3 wurde die ZH 1/201 (Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Handfeuerlöschern) umgearbeitet. Die ZH 1/201 findet auf Arbeitsstätten Anwendung, nicht jedoch, wenn dafür besondere gesetzliche Bestimmungen gelten. Feuerlöscher nach DIN 14406 können weiterhin verwendet werden. Mit der Definition der Hilfsgröße Löschmitteleinheit (LE) ist es möglich, unterschiedliche Löschmittelarten miteinander zu vergleichen. Es gibt drei Brandgefährdungsklassen (BGKL): 1 - geringe Brandgefährdung, 2 - mittlere Brandgefährdung und 3 - große Brandgefährdung, je nach Art und Möglichkeit der Brandausbreitung. Die Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher wird damit festgelegt. Beispiel: 50 m(exp2) Grundfläche, geringe Brandgefährdung = 2 LE, 1000 m(exp2) Grundfläche, große Brandgefährdung = 108 LE. Feuerlöscher liegen zwischen 1 und 15 LE je Gerät. Die notwendige Anzahl ist somit einfach zu ermitteln. Die Löschmittel müssen für die Brandklasse geeignet sein. Bei der LE-Ermittlung können sonstige Löscheinrichtungen (Großlöschgeräte, Wandhydrant) positiv berücksichtigt werden. Dagegen kann die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes (Raumaufteilung) zu einer zusätzlichen Ausstattung mit Feuerlöschern zwingen. Bei den wirtschaftlichen Überlegungen sollte auch die Leistungsfähigkeit des Löschmittels berücksichtigt werden. Aus Gründen der Schadensminimierung ist zu prüfen, ob statt Löschpulver nicht auch Wasser oder Wasser mit Zusätzen als Löschmittel eingesetzt werden kann.
Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern. Auswirkungen der EN 3 auf die ZH 1/201
Für Handfeuerlöscher sind nach der DIN EN 3 (Euronorm) neben der Löschergröße auch die Löschleistung für die zugelassenen Brandklassen auszuweisen. Es werden beispielsweise bei einem 6 kg-ABC-Pulverlöscher die Werte 27 A, 144 B und C angegeben. Bedeutung: mit den Löschmittelinhalt können 27 dm eines definierten Klasse A-Brandes oder 144 l eines definierten Klasse B-Brandes oder Klasse C-Brand unter optimalen Bedingungen gelöscht werden. Durch den Vergleich des Löschvermögens sind bei einem Typ PG 6-Löscher für eine 1000 m(exp2) große Halle mittlerer Brandgefährdung bis zu 5 Feuerlöscher einzusparen. Zur Umsetzung der DIN EN 3 wurde die ZH 1/201 (Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Handfeuerlöschern) umgearbeitet. Die ZH 1/201 findet auf Arbeitsstätten Anwendung, nicht jedoch, wenn dafür besondere gesetzliche Bestimmungen gelten. Feuerlöscher nach DIN 14406 können weiterhin verwendet werden. Mit der Definition der Hilfsgröße Löschmitteleinheit (LE) ist es möglich, unterschiedliche Löschmittelarten miteinander zu vergleichen. Es gibt drei Brandgefährdungsklassen (BGKL): 1 - geringe Brandgefährdung, 2 - mittlere Brandgefährdung und 3 - große Brandgefährdung, je nach Art und Möglichkeit der Brandausbreitung. Die Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher wird damit festgelegt. Beispiel: 50 m(exp2) Grundfläche, geringe Brandgefährdung = 2 LE, 1000 m(exp2) Grundfläche, große Brandgefährdung = 108 LE. Feuerlöscher liegen zwischen 1 und 15 LE je Gerät. Die notwendige Anzahl ist somit einfach zu ermitteln. Die Löschmittel müssen für die Brandklasse geeignet sein. Bei der LE-Ermittlung können sonstige Löscheinrichtungen (Großlöschgeräte, Wandhydrant) positiv berücksichtigt werden. Dagegen kann die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes (Raumaufteilung) zu einer zusätzlichen Ausstattung mit Feuerlöschern zwingen. Bei den wirtschaftlichen Überlegungen sollte auch die Leistungsfähigkeit des Löschmittels berücksichtigt werden. Aus Gründen der Schadensminimierung ist zu prüfen, ob statt Löschpulver nicht auch Wasser oder Wasser mit Zusätzen als Löschmittel eingesetzt werden kann.
Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern. Auswirkungen der EN 3 auf die ZH 1/201
Thieme, R. (author) / Döring, M. (author)
Schadenprisma ; 25 ; 24-31
1996
8 Seiten, 9 Bilder
Article (Journal)
German
DIN-Norm , Euronorm , Feuerlöscher , Löschmittel , Arbeitsstätte , Brandgefahr , Brandschutz , Unfallverhütung , Brandbekämpfung , Handfeuerlöscher , Test (Prüfung) , Brandverhalten , Bewertungsmethode , Klassifizierung , Berechnungsverfahren , Gebäudesicherung , Werkstatt , Arbeitsschutz , Brandverhütung , Ausrüstung (Ausstattung)
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