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Analytik und Entsorgung kontaminierter Lösch- und Reinigungswässer
Kontaminierte Löschwässern und Reinigungswässern bringen erhebliche Entsorgungsprobleme mit sich. Meist werden diese Wässer unbehandelt der kommunalen Abwasserbehandlung zugeführt. Die Aufbereitung besteht dabei bestenfalls in einem Verdünnen der Konzentration. Die Anlagen sind nicht in der Lage, kontaminierte Abwässer zu reinigen. In verschiedenen Betrieben sind Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen geschaffen worden. Die Auslegung erfolgt aufgrund der WGK (Wassergefährdungsklasse), der Stoffeigenschaften, der Lagerfläche und der Sicherheitskategorien K1 bis K4. Die 1993 in Kraft getretene Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie trifft keine Aussage über das Entsorgungsverfahren. Kontaminationsquellen sind die gelagerten Stoffe (Giftigkeit), Verbrennungs- oder Schwelprodukte (Brandfolgeprodukte) und Löschhilfsmittel wie Schaumbildner, die in der Regel schwer oder nicht abbaubare organische Tenside, Glykole, Konservierungsstoffe, Lösungsmittel und organische Säuren oder anorganische Salze enthalten. Die Toxizitätsschwelle gegenüber den zur Klärung notwendigen Bakterien ist so hoch, daß z. B. für 20 l Schaummittelkonzentrat eine Verdünnung mit bis zu 33500 m(exp3) Wasser notwendig wird. In Waschwässern aus der Reinigung von verrußten Büroräumen wurden Konzentrationswerte von ca. 200 ng TE/m(exp2) nachgewiesen (TE = Toxizitätsäquivalente); in Industrieeinrichtungen bis zu einigen tausend ng TE/m(exp3). Rechtliche Grundlage für die Löschwassereinleitung ist Paragraph 7a WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Löschwasser ist nicht explizit erfaßt, Orientierungshilfen sind die Anhänge 22 (Mischwasser) und 47 (Wäsche von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen) sowie das Arbeitsblatt 117 A ATV (Abwassertechnische Vereinigung). Verfahrensvorschlag: Löschwasser wird durch Gutachter analysiert und bewertet. Sind die zulässigen Werte unterschritten, erfolgt die Entsorgung über die Abwasserleitung. Wird ein Parameter überschritten, erfolgt der Transport durch Fahrzeuge in die Kläranlage, danach evtl. Reinigung in der Anlage. Hochkontaminierte Löschwässer werden der Verbrennung zugeführt. Derzeit wird ein Modellkonzept für eine mobile Aufbereitung erarbeitet. Entsorgungskosten: ca. 300 bis 400 DM/m(exp3).
Analytik und Entsorgung kontaminierter Lösch- und Reinigungswässer
Kontaminierte Löschwässern und Reinigungswässern bringen erhebliche Entsorgungsprobleme mit sich. Meist werden diese Wässer unbehandelt der kommunalen Abwasserbehandlung zugeführt. Die Aufbereitung besteht dabei bestenfalls in einem Verdünnen der Konzentration. Die Anlagen sind nicht in der Lage, kontaminierte Abwässer zu reinigen. In verschiedenen Betrieben sind Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen geschaffen worden. Die Auslegung erfolgt aufgrund der WGK (Wassergefährdungsklasse), der Stoffeigenschaften, der Lagerfläche und der Sicherheitskategorien K1 bis K4. Die 1993 in Kraft getretene Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie trifft keine Aussage über das Entsorgungsverfahren. Kontaminationsquellen sind die gelagerten Stoffe (Giftigkeit), Verbrennungs- oder Schwelprodukte (Brandfolgeprodukte) und Löschhilfsmittel wie Schaumbildner, die in der Regel schwer oder nicht abbaubare organische Tenside, Glykole, Konservierungsstoffe, Lösungsmittel und organische Säuren oder anorganische Salze enthalten. Die Toxizitätsschwelle gegenüber den zur Klärung notwendigen Bakterien ist so hoch, daß z. B. für 20 l Schaummittelkonzentrat eine Verdünnung mit bis zu 33500 m(exp3) Wasser notwendig wird. In Waschwässern aus der Reinigung von verrußten Büroräumen wurden Konzentrationswerte von ca. 200 ng TE/m(exp2) nachgewiesen (TE = Toxizitätsäquivalente); in Industrieeinrichtungen bis zu einigen tausend ng TE/m(exp3). Rechtliche Grundlage für die Löschwassereinleitung ist Paragraph 7a WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Löschwasser ist nicht explizit erfaßt, Orientierungshilfen sind die Anhänge 22 (Mischwasser) und 47 (Wäsche von Rauchgasen aus Feuerungsanlagen) sowie das Arbeitsblatt 117 A ATV (Abwassertechnische Vereinigung). Verfahrensvorschlag: Löschwasser wird durch Gutachter analysiert und bewertet. Sind die zulässigen Werte unterschritten, erfolgt die Entsorgung über die Abwasserleitung. Wird ein Parameter überschritten, erfolgt der Transport durch Fahrzeuge in die Kläranlage, danach evtl. Reinigung in der Anlage. Hochkontaminierte Löschwässer werden der Verbrennung zugeführt. Derzeit wird ein Modellkonzept für eine mobile Aufbereitung erarbeitet. Entsorgungskosten: ca. 300 bis 400 DM/m(exp3).
Analytik und Entsorgung kontaminierter Lösch- und Reinigungswässer
Analytic and disposal of contaminated water for fire fighting and cleaning water
Romanus, A. (author) / Köppke, K.E. (author)
VFDB Zeitschrift. Forschung und Technik im Brandschutz ; 45 ; 160-165
1996
6 Seiten, 5 Tabellen, 20 Quellen
Article (Journal)
German
Löschmittel , Brandschaden , Sanierung , Abwasser , Kläranlage , Kontamination , Umweltverschmutzung , Wasserverschmutzung , Kommunalabwasser , Industrieabwasser , Gefahrstoff , Entsorgung (Müll) , Dekontamination , Dioxin , Gesundheitsrisiko , Gesundheitsschutz , Schadenanalyse , Brandbekämpfung , PCB (polychloriertes Biphenyl) , Umweltschutz , Abwasseraufbereitung , Toxizität , Risiko , Haften (rechtlich) , analytische Untersuchung
Analytik kontaminierter Löschwässer
Tema Archive | 1994
|Altlastensanierung - Entsorgung kontaminierter Böden
Online Contents | 1994
Lösch- und Rettungszug der SBB
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