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Wohin mit Druckgasflaschen im Labor? Neue Sicherheitsschränke als Alternative
Ein Brandschutzsachverständiger stellt Überlegungen zur sicheren Unterbringung von Druckgasflaschen, insbesondere in eigens dafür konstruierten Schränken, an. Ausgangspunkt sind die Technischen Regeln für Druckgase (TRG). TRG 280 besagt, daß die Lagerung in Fluren untersagt und in Kellern nur unter besonderen Bedingungen erlaubt ist. Nach den Richtlinien für Laboratorien (ZH 1/119) dürfen in Labors mit erhöhter Brandgefahr Druckgasflaschen nur bei Unterbringung in Schränken nach DIN 12925-2 oder in dauerbelüfteten Flaschenschränken nach TRG 280 untergebracht werden. Die DIN-Anforderungen sollen gewährleisten, daß im Brandfall keine zusätzliche Gefährdung vom Inhalt des Schrankes ausgeht. Die Schränke müssen mit einer Sprühwasser-Löschanlage versehen sein oder müssen so wärmegedämmt sein, daß die Oberflächentemperatur der Flaschen nach 20 Minuten nicht höher ist als 70 Grad C. Zum Brandschutz in Fluren und Lagerräumen gibt es zusätzlich baurechtliche Auflagen. Anforderungen an die Feuerbeständigkeit der die Druckgasflaschen umgebenden Wände oder Bauteile ergeben sich hier aus DIN 4102-2 und 4102-4. Neuerdings gibt es Sicherheitsschränke, die nicht nur nach DIN 12925-2, sondern zusätzlich nach der baurechtlichen DIN 4102 geprüft wurden. Sie bieten somit die Möglichkeit der Aufstellung auf dem Flur, wenn dadurch die Passage nicht behindert wird.
Wohin mit Druckgasflaschen im Labor? Neue Sicherheitsschränke als Alternative
Ein Brandschutzsachverständiger stellt Überlegungen zur sicheren Unterbringung von Druckgasflaschen, insbesondere in eigens dafür konstruierten Schränken, an. Ausgangspunkt sind die Technischen Regeln für Druckgase (TRG). TRG 280 besagt, daß die Lagerung in Fluren untersagt und in Kellern nur unter besonderen Bedingungen erlaubt ist. Nach den Richtlinien für Laboratorien (ZH 1/119) dürfen in Labors mit erhöhter Brandgefahr Druckgasflaschen nur bei Unterbringung in Schränken nach DIN 12925-2 oder in dauerbelüfteten Flaschenschränken nach TRG 280 untergebracht werden. Die DIN-Anforderungen sollen gewährleisten, daß im Brandfall keine zusätzliche Gefährdung vom Inhalt des Schrankes ausgeht. Die Schränke müssen mit einer Sprühwasser-Löschanlage versehen sein oder müssen so wärmegedämmt sein, daß die Oberflächentemperatur der Flaschen nach 20 Minuten nicht höher ist als 70 Grad C. Zum Brandschutz in Fluren und Lagerräumen gibt es zusätzlich baurechtliche Auflagen. Anforderungen an die Feuerbeständigkeit der die Druckgasflaschen umgebenden Wände oder Bauteile ergeben sich hier aus DIN 4102-2 und 4102-4. Neuerdings gibt es Sicherheitsschränke, die nicht nur nach DIN 12925-2, sondern zusätzlich nach der baurechtlichen DIN 4102 geprüft wurden. Sie bieten somit die Möglichkeit der Aufstellung auf dem Flur, wenn dadurch die Passage nicht behindert wird.
Wohin mit Druckgasflaschen im Labor? Neue Sicherheitsschränke als Alternative
Sztuka, B. (author)
Labor Praxis ; 20 ; 198-200
1996
3 Seiten, 2 Bilder, 10 Quellen
Article (Journal)
German
Druckgasflaschen aus Leichtmetall
Engineering Index Backfile | 1938
|Druckgasflaschen aus Leichtmetall
Engineering Index Backfile | 1938
|Ultraschallpruefung von Druckgasflaschen
British Library Online Contents | 1999
|DataCite | 1928
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