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Im Wohnungsbau werden Sanitärräume immer nur für gesunde und bewegliche Menschen geplant und gebaut. Die nach DIN 18022 geplanten Mindest-Standard Sanitärräume mit einer Fläche von 4,5 m2 im Wohnungsbau ermöglichen keine Anpassung an die Bedürfnisse älterer Menschen in bezug auf mehr Bewegungsfreiheit und Sicherheit. Eine Umrüstung zu einem barrierefreien Sanitärraum lassen die Raumabmessungen nicht zu. Solche Sanitärräume sollten bei Neubauten erst gar nicht geplant werden. Bei Normal- Standard Sanitärräumen mit einer Fläche von 6,2 m2 ist eine Anpassung an die Bedürfnisse älterer Menschen möglich. Eine Umrüstung in einen Naßraum entsprechend DIN 18025 Teil 2 als barrierefreier Naßraum ist, wie ein Beispiel zeigt, durchführbar. Der Raum wird dazu mit einem stufenlos begehbaren Duschplatz ausgestattet. Solche Sanitärräume sollten bei Neubauten Normal-Standard sein. Bei Sanitärräume nach DIN 18025 Teil 2 mit einer Fläche von 7,4 m2 ist eine Nachrüstung mit einer Badewanne möglich. Eine wenn auch eingeschränkte Nutzung mit Rollstuhl ist möglich. Sanitärräume nach DIN 18025 Teil 1 mit einer Fläche von 8,7 m2 ermöglichen auch die Nachrüstung mit einer mit einem Lifter unterfahrbaren Badewanne. Sie entsprechen den Anforderungen für barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlfahrer. Weitere allgemeine Anforderungen sind z.B.: fensterlose Sanitärräume müssen nach DIN 18025 eine mechanische Lüftung mit Ventilator enthalten. Montagehöhen für Waschtisch und Klosettbecken sind den Bedürfnissen des Nutzers anzupassen. Türen müssen nach außen aufschlagen. Wände, Fußböden und Decken müssen für die Befestigung von Hilfsmitteln die notwendige Tragfähigkeit besitzen. Weiter werden im Beitrag die Sanitärräume im öffentlichen Bereich angesprochen. Beispiele für Anordnungen und Abmessungen werden aufgezeigt. Bei der Planung und Ausführung sind die Bestimmungen des Schallschutzes und der Standsicherheit, die Auflagen des Brandschutzes sowie die Einhaltung von Mindestdämmdicken bei wasserführenden Rohrleitungen zu beachten. Eine Vorwandinstallation ist hier in der Regel unumgänglich. Die Ausführung der Installationsbausteine und deren Befestigung hat so stabil zu sein, daß die notwendige Tragfähigkeit gegeben ist.
Im Wohnungsbau werden Sanitärräume immer nur für gesunde und bewegliche Menschen geplant und gebaut. Die nach DIN 18022 geplanten Mindest-Standard Sanitärräume mit einer Fläche von 4,5 m2 im Wohnungsbau ermöglichen keine Anpassung an die Bedürfnisse älterer Menschen in bezug auf mehr Bewegungsfreiheit und Sicherheit. Eine Umrüstung zu einem barrierefreien Sanitärraum lassen die Raumabmessungen nicht zu. Solche Sanitärräume sollten bei Neubauten erst gar nicht geplant werden. Bei Normal- Standard Sanitärräumen mit einer Fläche von 6,2 m2 ist eine Anpassung an die Bedürfnisse älterer Menschen möglich. Eine Umrüstung in einen Naßraum entsprechend DIN 18025 Teil 2 als barrierefreier Naßraum ist, wie ein Beispiel zeigt, durchführbar. Der Raum wird dazu mit einem stufenlos begehbaren Duschplatz ausgestattet. Solche Sanitärräume sollten bei Neubauten Normal-Standard sein. Bei Sanitärräume nach DIN 18025 Teil 2 mit einer Fläche von 7,4 m2 ist eine Nachrüstung mit einer Badewanne möglich. Eine wenn auch eingeschränkte Nutzung mit Rollstuhl ist möglich. Sanitärräume nach DIN 18025 Teil 1 mit einer Fläche von 8,7 m2 ermöglichen auch die Nachrüstung mit einer mit einem Lifter unterfahrbaren Badewanne. Sie entsprechen den Anforderungen für barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlfahrer. Weitere allgemeine Anforderungen sind z.B.: fensterlose Sanitärräume müssen nach DIN 18025 eine mechanische Lüftung mit Ventilator enthalten. Montagehöhen für Waschtisch und Klosettbecken sind den Bedürfnissen des Nutzers anzupassen. Türen müssen nach außen aufschlagen. Wände, Fußböden und Decken müssen für die Befestigung von Hilfsmitteln die notwendige Tragfähigkeit besitzen. Weiter werden im Beitrag die Sanitärräume im öffentlichen Bereich angesprochen. Beispiele für Anordnungen und Abmessungen werden aufgezeigt. Bei der Planung und Ausführung sind die Bestimmungen des Schallschutzes und der Standsicherheit, die Auflagen des Brandschutzes sowie die Einhaltung von Mindestdämmdicken bei wasserführenden Rohrleitungen zu beachten. Eine Vorwandinstallation ist hier in der Regel unumgänglich. Die Ausführung der Installationsbausteine und deren Befestigung hat so stabil zu sein, daß die notwendige Tragfähigkeit gegeben ist.
Sanitärtechnik/Sanitärräume
Reuther, G. (author)
1997
15 Seiten, 9 Bilder
Conference paper
German
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