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Stoffstrommanagement beim kontrollierten Rückbau von belasteter Bausubstanz
Abbruchmaterial, das bei der Beseitigung von Bausubstanz entsteht, fällt in den Regelungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Sollen alte Produktionsstätten rückgebaut werden, so ist der Vorgang sorgfältig zu planen: Durch Recherche, Inspektion, Probenahme und Erfassung können schadstoffbelastete Fraktionen bereits vor dem Abriß separiert und beseitigt werden. Die Entsorgung von Bauschutt richtet sich nach den Kriterien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie nach dem Schlüssel des Europäischen Abfallkataloges (EAK). Die Zuordnungsklassen der LAGA richten sich nach der vorgesehenen Verwendung und sehen Einschränkungen beim Einbau bzw. bei der Deponierung und gegebenenfalls analytische Untersuchungen vor. Für Recyclingbaustoffe und nicht aufbereiteten Bauschutt (Feststoffe und Eluate) sind Zuordnungswerte für die Klassen entsprechend dem Gehalt an EOX, PAK, PCB, Schwermetallen, Chlorid, Sulfat, Phenol und verschiedenen Schwermetallen festgelegt. Am Beispiel von kontaminiertem Bauschutt werden die einzelnen Schritte zu Planung der Entsorgung (Antragstellung bei Behörden, Arbeitsschutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, Einholung von Angeboten, Klassifizierung des Materials entsprechend den Rechtsvorschriften, Vorbehandlung, Auswahl von Transportunternehmen, Koordination der einzelnen Maßnahmen) angegeben. Bei einem geschilderten Fall war diese Abfolge nicht beachtet worden, so daß kontaminiertes Material auf eine ungeeignete Deponie gebracht und von dort ein zweites Mal aufwendig entsorgt werden mußte.
Stoffstrommanagement beim kontrollierten Rückbau von belasteter Bausubstanz
Abbruchmaterial, das bei der Beseitigung von Bausubstanz entsteht, fällt in den Regelungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Sollen alte Produktionsstätten rückgebaut werden, so ist der Vorgang sorgfältig zu planen: Durch Recherche, Inspektion, Probenahme und Erfassung können schadstoffbelastete Fraktionen bereits vor dem Abriß separiert und beseitigt werden. Die Entsorgung von Bauschutt richtet sich nach den Kriterien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie nach dem Schlüssel des Europäischen Abfallkataloges (EAK). Die Zuordnungsklassen der LAGA richten sich nach der vorgesehenen Verwendung und sehen Einschränkungen beim Einbau bzw. bei der Deponierung und gegebenenfalls analytische Untersuchungen vor. Für Recyclingbaustoffe und nicht aufbereiteten Bauschutt (Feststoffe und Eluate) sind Zuordnungswerte für die Klassen entsprechend dem Gehalt an EOX, PAK, PCB, Schwermetallen, Chlorid, Sulfat, Phenol und verschiedenen Schwermetallen festgelegt. Am Beispiel von kontaminiertem Bauschutt werden die einzelnen Schritte zu Planung der Entsorgung (Antragstellung bei Behörden, Arbeitsschutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, Einholung von Angeboten, Klassifizierung des Materials entsprechend den Rechtsvorschriften, Vorbehandlung, Auswahl von Transportunternehmen, Koordination der einzelnen Maßnahmen) angegeben. Bei einem geschilderten Fall war diese Abfolge nicht beachtet worden, so daß kontaminiertes Material auf eine ungeeignete Deponie gebracht und von dort ein zweites Mal aufwendig entsorgt werden mußte.
Stoffstrommanagement beim kontrollierten Rückbau von belasteter Bausubstanz
Substance chain management of contaminated building materials from demolitions
Muthesius, A. (author)
UWF Umweltwirtschaftsforum ; 6 ; 50-53
1998
4 Seiten, 2 Bilder, 2 Tabellen
Article (Journal)
German
Springer Verlag | 2018
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