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Brücken der Bundesfernstraßen. Grundsätze für Entwurf, Ausführung und Erhaltung
Aus dem vorliegenden umfassenden Text über Entwurf, Auftragsvergabe, Bauausführung, Bauwerksüberwachung und Erhaltung im deutschen Bundesfernstraßenbau sollen hier nur die Problempunkte benannt werden, die den Brückenbau direkt betreffen. Straßenbezogene Brücken unterstehen der Straßenbauverwaltung, die hier sowohl Bauaufsicht als auch Baueigentümer ist. Sie ist nicht nur an technische Mindestanforderungen (DIN, EN) und ergänzende Regelwerke gebunden, sondern gemäß Haushaltsordnung von Bund und Ländern zu 'Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit' verpflichtet, und zwar nicht nur beim Bau, sondern im gesamten 'Leben' einer Brücke. Entwurfsgrundsätze im Brückenbau werden seit über 25 Jahren in verbindlichen Richtzeichnungen festgehalten. Der 'ausgewogene Querschnitt' für die Überbauten erfordert, daß Abmessungen nicht nur den Mindestanforderungen der Regelwerke, sondern auch den baupraktischen Erfordernissen entsprechen. Bei der Auftragsvergabe nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) sind für Brücken in ihrer Eigenschaft als Ingenieurbauten und Kunstbauten auch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen ZVB/E-StB und ZTV-K relevant. Die Überwachung und Prüfung vorhandener Brücken erfolgt nach DIN 1076, deren neuere Ausgaben Gebrauch machen von der Erfassung von Schäden mittels EDV. Das Brückenmanagementsystem (BMS) der OECD von 1992 sieht vor, daß aus den vorhandenen Daten zu Kosten, Brückenzustand und Schadensvorhersage mit Hilfe der betriebsbezogenen und der technischen Eingaben in einem Analyseprozeß die Ausgaben (Bedarf, Vorhersagen, Optionen, Kosten) für die Erhaltung der Brücke bestimmt werden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen wurde vom Bund beauftragt, ein BMS zu entwickeln.
Brücken der Bundesfernstraßen. Grundsätze für Entwurf, Ausführung und Erhaltung
Aus dem vorliegenden umfassenden Text über Entwurf, Auftragsvergabe, Bauausführung, Bauwerksüberwachung und Erhaltung im deutschen Bundesfernstraßenbau sollen hier nur die Problempunkte benannt werden, die den Brückenbau direkt betreffen. Straßenbezogene Brücken unterstehen der Straßenbauverwaltung, die hier sowohl Bauaufsicht als auch Baueigentümer ist. Sie ist nicht nur an technische Mindestanforderungen (DIN, EN) und ergänzende Regelwerke gebunden, sondern gemäß Haushaltsordnung von Bund und Ländern zu 'Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit' verpflichtet, und zwar nicht nur beim Bau, sondern im gesamten 'Leben' einer Brücke. Entwurfsgrundsätze im Brückenbau werden seit über 25 Jahren in verbindlichen Richtzeichnungen festgehalten. Der 'ausgewogene Querschnitt' für die Überbauten erfordert, daß Abmessungen nicht nur den Mindestanforderungen der Regelwerke, sondern auch den baupraktischen Erfordernissen entsprechen. Bei der Auftragsvergabe nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) sind für Brücken in ihrer Eigenschaft als Ingenieurbauten und Kunstbauten auch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen ZVB/E-StB und ZTV-K relevant. Die Überwachung und Prüfung vorhandener Brücken erfolgt nach DIN 1076, deren neuere Ausgaben Gebrauch machen von der Erfassung von Schäden mittels EDV. Das Brückenmanagementsystem (BMS) der OECD von 1992 sieht vor, daß aus den vorhandenen Daten zu Kosten, Brückenzustand und Schadensvorhersage mit Hilfe der betriebsbezogenen und der technischen Eingaben in einem Analyseprozeß die Ausgaben (Bedarf, Vorhersagen, Optionen, Kosten) für die Erhaltung der Brücke bestimmt werden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen wurde vom Bund beauftragt, ein BMS zu entwickeln.
Brücken der Bundesfernstraßen. Grundsätze für Entwurf, Ausführung und Erhaltung
Bridges of federal trunk roads. Principles for design, construction and maintenance
Standfuß, F. (author)
1998
7 Seiten, 6 Bilder, 7 Quellen
Article (Journal)
German
Brücken der Bundesfernstrassen 1994
TIBKAT | 1994
|UB Braunschweig | [1.]1994; 2.1995
|TIBKAT | [1.]1994; 2.1995
|Integrale Brücken : Entwurf, Berechnung, Ausführung, Monitoring
TIBKAT | 2017
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